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ALLRIS - Auszug

22.11.2017 - 8 Beratung über den Entwurf des doppischen Hausha...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschluss:
 

Beschluss(empfehlung) 


 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Ratsversammlung wie folgt:

 

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018  wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

25.518.100  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

28.617.900  EUR

 

 

einem Jahresfehlbetrag von

3.099.800  EUR

 

 

 

2. im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

25.054.800  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

27.468.400  EUR

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

1.390.200  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

2.161.600  EUR

 

festgesetzt.

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

887.100 EUR

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

480.000  EUR

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

16.000.000  EUR

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

Stellen

 

 

§ 3

 

  1. Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Budgets sind der Satzung als Anlage beigefügt.

 

  1. Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig.

 

Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar

 

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Beratungsverlauf:

Die Beratung des Teilhaushaltes 3 (Amt 2-Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen-) wurde in der Finanzausschusssitzung vom 15.11.2017 verschoben. Diese wird nunmehr nachgeholt. ckfragen zum Teilhaushalt 3 werden hrend der Sitzung von der Verwaltung erörtert.

 

RH Christopher Radon stellt die Frage an die Verwaltung, wie der Sachstand zur Einführung eines Dokumentenmanagements, die Höhe der Kosten und was die Verwaltung damit erreichen will, gestellt. Von der Verwaltung wird berichtet, dass die Systemauswahl bereits läuft und die Einführung flächendeckend erfolgen soll. Eine Kostenaufstellung liegt bereits vor und ist teilweise im Haushalt 2018 veranschlagt.

 

Zusätzlich möchte RH Chrisotpher Radon von der Verwaltung wissen, ob alle neuangemeldeten Stellen für den Haushalt 2018 auch benötigt werden. Dieses wird von der Verwaltung bejaht. RH Christopher Radon teilt dem Ausschuss mit, dass die CDU der Stelle für den Gerätewart nicht zustimmen wird.

 

RH Manfred Fäckenscht sich von der Verwaltung eine Aufstellung über die Kosten der Bauleitplanungen. Dieses wird von der Verwaltung zugesagt und dem Protokoll beigefügt.

 

Der Ausschussvorsitzende Andreas Quast bittet um Übersendung der Verträge für den Verkauf eines bisher im Erbbaurecht verpachteten Grundstückes im Gewerbegebiet Tornesch Mitte. Dieses wird von der Verwaltung zugesagt.

Ergänzend zur Beratung über den Entwurf des doppischen Haushaltes 2018 wird den Ausschussmitgliedern ein Antrag von der FDP über Haushaltsbegleitbeschlüsse vorgelegt. Bgl. Mitglied Mathias Krüger erläutert kurz den Antrag. Im Ausschuss ist man sich grundsätzlich über den Antrag einig. Aufgrund der Kurzfristigkeit des Antrages muss dieser aber noch in den Fraktionen beraten werden.

 

In der Finanzausschusssitzung vom 15.11.2017 wurde von der CDU ein Antrag zur Übernahme von Straßenausbaubeiträgen durch die Stadt und dazugehörige Fragen gestellt. Die Beantwortung der Fragen ist dem Protokoll beigefügt.

 

Abschließend ist man sich im Ausschuss einig, die nächste Finanzausschusssitzung am 29.11.2017 ausfallen zu lassen.
 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen