22.11.2017 - 8 Beratung über den Entwurf des doppischen Hausha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Zusätze:
- -Veränderungsliste zum Gesamthaushalt anbei-
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 22.11.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Beschluss(empfehlung)
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Ratsversammlung wie folgt:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1. im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 25.518.100 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 28.617.900 EUR |
einem Jahresfehlbetrag von | 3.099.800 EUR |
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2. im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 25.054.800 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 27.468.400 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
1.390.200 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
2.161.600 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 887.100 EUR |
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2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 480.000 EUR |
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3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 16.000.000 EUR |
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4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | Stellen |
§ 3
- Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Budgets sind der Satzung als Anlage beigefügt.
- Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig.
Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar
.
Beratungsverlauf:
Die Beratung des Teilhaushaltes 3 (Amt 2-Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen-) wurde in der Finanzausschusssitzung vom 15.11.2017 verschoben. Diese wird nunmehr nachgeholt. Rückfragen zum Teilhaushalt 3 werden während der Sitzung von der Verwaltung erörtert.
RH Christopher Radon stellt die Frage an die Verwaltung, wie der Sachstand zur Einführung eines Dokumentenmanagements, die Höhe der Kosten und was die Verwaltung damit erreichen will, gestellt. Von der Verwaltung wird berichtet, dass die Systemauswahl bereits läuft und die Einführung flächendeckend erfolgen soll. Eine Kostenaufstellung liegt bereits vor und ist teilweise im Haushalt 2018 veranschlagt.
Zusätzlich möchte RH Chrisotpher Radon von der Verwaltung wissen, ob alle neuangemeldeten Stellen für den Haushalt 2018 auch benötigt werden. Dieses wird von der Verwaltung bejaht. RH Christopher Radon teilt dem Ausschuss mit, dass die CDU der Stelle für den Gerätewart nicht zustimmen wird.
RH Manfred Fäcke wünscht sich von der Verwaltung eine Aufstellung über die Kosten der Bauleitplanungen. Dieses wird von der Verwaltung zugesagt und dem Protokoll beigefügt.
Der Ausschussvorsitzende Andreas Quast bittet um Übersendung der Verträge für den Verkauf eines bisher im Erbbaurecht verpachteten Grundstückes im Gewerbegebiet Tornesch Mitte. Dieses wird von der Verwaltung zugesagt.
Ergänzend zur Beratung über den Entwurf des doppischen Haushaltes 2018 wird den Ausschussmitgliedern ein Antrag von der FDP über Haushaltsbegleitbeschlüsse vorgelegt. Bgl. Mitglied Mathias Krüger erläutert kurz den Antrag. Im Ausschuss ist man sich grundsätzlich über den Antrag einig. Aufgrund der Kurzfristigkeit des Antrages muss dieser aber noch in den Fraktionen beraten werden.
In der Finanzausschusssitzung vom 15.11.2017 wurde von der CDU ein Antrag zur Übernahme von Straßenausbaubeiträgen durch die Stadt und dazugehörige Fragen gestellt. Die Beantwortung der Fragen ist dem Protokoll beigefügt.
Abschließend ist man sich im Ausschuss einig, die nächste Finanzausschusssitzung am 29.11.2017 ausfallen zu lassen.
Anlagen zur Vorlage
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