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ALLRIS - Auszug

12.12.2017 - 7 Resolution zur Abschaffung der Straßenausbaubei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Ratsversammlung beschließt:

 

 

An den

Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein, Herrn Daniel Günther,  MdL,

An den

Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, Herrn Hans-Joachim Grote,

 

An die

Ministerin für Finanzen, Frau Monika Heinold,

 

An den

Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Herrn Tobias Koch, MdL,

 

An den

Vorsitzenden der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Herrn Wolfgang Kubicki, MdL, MdB,

 

An die 

Vorsitzende der Fraktion von Bündnis 90 / die Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Frau Eka von Kalben, MdL,

 

Resolution

 

der Ratsversammlung der Stadt Tornesch zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag  zur Abschaffung der Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

 

In Erfüllung einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag haben die regierungstragenden Fraktionen von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf in den Schleswig-Holsteinischen Landtag eingebracht, der statt der bisherigen Pflicht zur Beitragserhebung es den Kommunen künftig freistellen soll, Straßenausbaubeiträge zu erheben.

 

Die Erhebung dieser Anliegerbeiträge ist für viele Städte und Gemeinden in unserem Land zur Finanzierung dieser Maßnahmen unerlässlich, auch die Stadt Tornesch kann aufgrund ihrer Haushaltslage hierauf nicht verzichten.

Die Ratsversammlung der Stadt Tornesch ist sich dabei bewusst, dass die Erhebung dieser Beiträge für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Belastung darstellt, jedoch können die für den Straßenausbau erforderlichen Investitionen aus Steuererträgen unserer Stadt und den Zuweisungen des Kommunalen Finanzausgleiches allein nicht aufgebracht werden. 

.      

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion erwarten die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt nun zu Recht von ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern  Antworten auf die Frage, ob auch unsere Kommune von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und künftig auf die Erhebung von Anliegerbeiträgen verzichten wird.

 

Aus den dargestellten Gründen und aus unserer Verantwortung für die Zukunft und Eigenständigkeit unserer Stadt können wir von der durch diesen Gesetzentwurf eingeräumten Wahlmöglichkeit nur dann Gebrauch machen, wenn es für die Abschaffung von Anliegerbeiträgen einen finanziellen Ausgleich aus Mitteln des Landes gibt, der diese vollständig kompensiert.  Ohne einen finanziellen Ausgleich der Einnahmeausfälle haben wir keine Wahlfreiheit. Dies wird zu verständlichem Unmut in der Bevölkerung führen und könnte populistische Kräfte im Hinblick auf die bevorstehende Kommunalwahl auch dazu verleiten, leichtfertige Versprechungen zu machen, für die anschließend teuer bezahlt werden muss.

 

Die Ratsversammlung der Stadt Tornesch teilt daher ausdrücklich die Forderung des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages und des Städteverbandes Schleswig-Holstein nach einem finanziellen Ausgleich bei einem Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbauchbeiträgen durch das Land.

 

Die Ratsversammlung der Stadt Tornesch fordert die regierungstragenden Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag sowie die Landesregierung auf, im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens eine entsprechende Kompensationsregelung zu schaffen, diese mit ausreichenden Haushaltmitteln im Landeshaushalt zu unterlegen und zeitgleich mit der Wahlmöglichkeit zur Erhebung von Ausbaubeiträgen in Kraft treten zu lassen.

 

In Namen der SPD-Fraktion:,

Manfred Fäcke

 

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Abstimmungsergebnis:

14 Ja-Stimmen

7 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

 

RH Fäcke erläutert den Antrag seiner Fraktion. Noch ist das Gesetz im Anhörungsverfahren. Es fehlt jedoch jegliche Kompensation. Der „schwarze Peter“ für die Erhebung oder auch Nichterhebung wird somit in die Rathäuser verlagert. Nicht jede Kommune ist finanziell so gut aufgestellt, dass sie Straßenausbauten aus allgemeinen Steuermitteln finanzieren könnte. Das führt zu Unmut bei den Beitragszahlern, denen man dies kaum erklären könnte. Die SPD ist grundsätzlich für die Abschaffung der Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, fordert jedoch eine Kompensation, um diese Wahlfreiheit auch finanzieren zu können. RH Fäcke hofft auf eine einstimmige Unterstützung der Ratsversammlung zu dieser Resolution.

 

RH Radon bezeichnet die Ausführungen als Populismus. Das Änderungsgesetz beinhaltet kein Verbot zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und es betrifft auch nur kommunale Straßenausbauten. Ob eine Erhebung stattfindet oder auch nicht sollte jede Kommune aufgrund der örtlichen Gegebenheiten selbst entscheiden. Eine Nichterhebung wird kein Prüfungsmerkmal für die Haushaltsgenehmigung werden. Die Nichterhebung soll auch nicht zu erhöhten Umlagen führen. Für die Beitragszahler schafft die geplante Verrentung des Straßenausbeitrages eine Erleichterung. Außerdem sollen aus der geplanten Neuordnung des Finanzausgleiches Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Aus all diesen Gründen stimmt die CDU-Fraktion der Resolution nicht zu. RH Werner stellt zu den Ausführungen von RH Radon noch die Frage, wie die Zuweisung des Landes denn gerecht aussehen soll. Die FDP-Fraktion wird der Resolution zustimmen.