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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Beschlussvorlage - VO/10/811

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Nach Inkrafttreten des derzeit geltenden Schulgesetzes hat der Schulverband in seiner Sitzung am 19.11.2007 wie folgt beschlossen: die Klaus-Groth-Schule ist grundsätzlich in eine Gemeinschaftsschule umzuwandeln. Der Zeitpunkt der Umwandlung ist in Abstimmung mit der Schulkonferenz festzulegen. Sofern die gesetzliche Möglichkeit gegeben ist, wird vorrangig der Fortbestand der kooperativen Gesamtschule in derzeitiger Form angestrebt.

Spätestmöglicher Zeitpunkt für die Umwandlung der Klaus-Groth-Schule (KGS) in eine Gemeinschaftsschule war danach der 31.07.2010. Aufgrund der Regierungsumbildung und des damit einhergehenden Koalitionsvertrages im Land wurde dieses Datum um ein Jahr auf den 31.07.2011 verschoben.

Intensive Recherchen und Gespräche mit dem Ministerium ergaben, dass die Intention der Umwandlung aller Gesamtschulen in Gemeinschaftsschulen unverändert besteht. Ein Erhalt der Kooperativen Gesamtschule in derzeitiger Form ist nicht beabsichtigt. Dies wird auch durch den nun vorliegenden Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes bestätigt. Da die Schule von einer Umwandlung zum Schuljahr 2010/2011 ausgegangen ist, wurden alle Vorbereitungen getroffen, um diese Veränderungen zum kommenden Schuljahr umzusetzen. Wie Schulleitung und Schulkonferenz einhellig bestätigten, wird dort ein weiterer Aufschub um ein Schuljahr nicht gewünscht, da dies lediglich mit einem erheblichen Aufwand verbunden wäre, alle getroffenen Vorbereitungen nun rückabzuwickeln. Da sich ein genereller Erhalt der Schulform der Kooperativen Gesamtschule in keinster Weise erkennen lässt, sollte die Umwandlung zum Schuljahr 2010/2011 durchgeführt werden. Dies bedarf allerdings eines Beschlusses des Schulträgers.

Gem. § 147 Abs. 1, Satz 2 SchulG kann durch Entscheidung des Schulträgers, die nach Anhörung der Schulkonferenz erfolgt und der Zustimmung des Ministeriums für Bildung und Kultur bedarf, eine Schulartänderung vor dem 31. Juli 2011 vorgenommen werden.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Die Verbandsversammlung beschließt, die Klaus-Groth-Schule mit Ablauf des 31.07.2010 in eine Gemeinschaftsschule umzuwandeln.

Die Zustimmung des Ministeriums für Bildung und Kultur ist einzuholen.

 

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