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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/10/839

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Den beigefügten Schreiben der Voltigierabteilung des Reitervereins Esingen ist zu entnehmen, dass es zwischenzeitlich erfreulicherweise gelungen ist, ein geeignetes Voltigierpferd zu erwerben, so dass die Voltigierarbeit im Verein fortgesetzt werden kann. Allerdings fehlt die notwendige Zusatzausrüstung wie dargestellt. Wegen des Ankaufes des Voltigierpferdes und der nachgewiesenen Unterhaltungskosten war die Beschaffung der notwendigen Ausrüstungsgegenstände nicht mehr möglich. Derzeit kann der Betrieb aufrecht erhalten werden, weil die erforderliche Ausrüstung geliehen werden konnte. Die Vereinsvorsitzende Frau Just begründete zusätzlich die Notwendigkeit der Beschaffung  und beantragte die Gewährung eines Zuschusses.

 

Verwaltungsseitig wird der Antrag befürwortet. Für die Beschaffung der notwendigen Ausrüstung sollte ein Zuschuss in Höhe von 2.000,-- €  gewährt werden, weil wertvolle Jugendarbeit für Kinder im Alter von 5 bis 15 Jahren ehrenamtlich geleistet wird. Zudem ist per Kontoauszug die Bedürftigkeit nachgewiesen worden.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Entsprechende Mittel stehen im Haushalt nicht bereit. Verwaltungsseitig wird deshalb empfohlen, eine Ausnahme von den Richtlinien der Jugendsportförderung zu beschließen. Üblicherweise erhalten Vereine, die eigene Sportstätten vorhalten im prozentualen Anteil ihrer jugendlichen Mitglieder Zuschüsse für den Betrieb und die Unterhaltung ihrer Sportstätten. Im weitesten Sinne ist das Voltigierpferd und die dazu gehörende Ausrüstung die Sportstätte, deshalb sollte der Betrag in Höhe von 2.000,-- € aus der Haushaltsstelle 5500-70600 „ Zuschuss am Vereine mit eigenen Sportstätten“ bewilligt werden. Da ausschließlich jugendliche Mitglieder der Voltigierabteilung angehören, würde diese Abweichung von den Richtlinien auch folgerichtig sein.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Dem Antrag des Reitervereins Esingen und Umgebung vom 21.01.2010 auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von einmalig 2.000,-- € zur Beschaffung der Voltigierausrüstung wird stattgegeben. Die Mittel werden einmalig abweichend von den Richtlinien der Jugendsportförderung aus der Position „ Zuschüsse an Vereine für die Vorhaltung eigener Sportstätten“, HHST. 5500-70600 bereit gestellt.

 

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Anlagen

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