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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/10/840

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Wie im Februar 2010 in diesem Ausschuss beschlossen, sind die Räume der freiwerdenden Wilhelm-Busch-Schule im erforderlichen Umfang der Betreuungsklasse an der FRS zur Verfügung zu stellen.

Das Betreuungskonzept bezogen auf die dafür benötigten Räumlichkeiten (incl. Raumplan der WBS) seitens der Betreiberin der Betreuungsklasse waren der Vorlage zu TOP 9 der damaligen Sitzung beigefügt.

Nach zahlreichen Gesprächen mit der Betreiberin hat sich herauskristallisiert, dass es sinnvoll ist, die gesamte Einrichtung Betreuungsklasse einschließlich der Küche und Essensausgabe im ehemaligen WBS-Gebäude unterzubringen. Die Erzieherinnen haben so einen in sich abgeschlossenen Bereich, in dem sich die Kinder aufhalten, was die Aufsicht erleichtert und zu kürzeren Wegen führt. Ein Übersichtsplan der Räume der WBS mit der geänderten Nutzung liegt dieser Vorlage bei.

Hierzu wäre es jedoch notwendig, dort eine Küchenzeile einzubauen und die Essensausgabe dorthin zu verlagern.

Möglich wäre ein Umbau der vorhandenen Küche im bisherigen Essensraum an der Sporthalle der FRS befindlichen Raum. Die reinen Umbaukosten der Küchenzeile liegen nach einem der Verwaltung vorliegenden Kostenvoranschlag bei rd. 2.500 €. Hinzu kämen die Kosten für die Wiederherstellung des Raumes an der Sporthalle (Wandfliesenschild, Elektroanschlüsse, Sanitärinstallationen und Bodenfliesenschild entfernen, Malerarbeiten, Bodenbelag erneuern). Bei einem Einbau einer neuen Küchenzeile im WBS-Gebäude entstünden hierfür lt. Kostenvoranschlag Kosten in Höhe von 6.000 €. Hinzu kämen noch geringe Aufwendungen für Installations- und Fliesenarbeiten.

Sollte die Entscheidung zugunsten einer neuen Küchenzeile getroffen werden, so bietet der Raum an der Sporthalle durch die verbleibende Küche weitergehende Nutzungsmöglichkeiten als dies bei einem Umbau der Fall wäre.

Ein Industriegeschirrspüler im Wert von ca. 3.900 € muss - unabhängig von der Entscheidung Umbau der vorhandenen Küche oder Anschaffung einer neuen Küchenzeile - angeschafft werden.

Mit Ausnahme der im Gebäude der WBS befindlichen Sprachheilambulanz, die bis auf weiteres dort im Raum mit der Ziffer 8 des o. g. Raumplanes verbleiben sollte und von der Betreiberin lediglich mit genutzt werden könnte, wäre das gesamte Gebäude der WBS incl. des bisherigen Lehrerzimmers, des Rektorzimmers und des Sekretariats für die Betreuungseinrichtung nutzbar.

Es wurde mit der Betreiberin vorbesprochen, dass im Falle einer positiven Entscheidung durch den Ausschuss ein Nutzungsvertrag zu schließen wäre.

Ein Entwurf dieses Nutzungsvertrages wurde mit der Betreiberin abgestimmt und liegt dieser Vorlage als Anlage bei, wobei die im Vertragsentwurf als Anlage 2 benannte Inventarliste erst nach Auszug des Schulbetriebes erstellt werden kann. Die in § 7 Abs. 1 bezifferten Aufwendungen fußen auf den Daten aus dem Betreib der WBS.

 

Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Mehrkosten für den Einbau einer Küchenzeile im Gebäude der WBS werden nach dem Gesamtdeckungsprinzip durch inzwischen eingegangene Landeszuschüsse für die Schaffung von Krippenplätzen und die sich im Rahmen der Jahresrechnungen 2009 der Tornescher Kindertagesstätten und Kindergartenähnlichen Einrichtungen ergebenden Überschüsse gedeckt.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

1. Dem überarbeiteten Nutzungskonzept gem. Raumplan in der Anlage wird zugestimmt.

2.

Alternative I:               Die vorhandene Küche im bisherigen an der Sporthalle der FRS befindlichen

Essensraum wird umgebaut.

Alternative II:               Die vorhandene Küche verbleibt an ihrem bisherigen Standort und im Klassen-

raum, der an das jetzige Lehrerzimmer angrenzt, wird eine neue Küche eingebaut.

3. Mit der Betreiberin der Betreuungsklasse wird ein Nutzungsvertrag zu den im anliegenden Entwurf festgelegten Konditionen geschlossen.

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Anlagen

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