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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/10/889

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Stadt Uetersen hat in ihrer Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses vom 16.02.2010 beschlossen, Nachverhandlungen über den von der Stadt Tornesch vorgelegten Vertrag mit dem Ziel zu führen, dass die Stadt Uetersen Träger der Aufgabe „Volkshochschule“ bleiben kann und der Name „Volkshochschule Uetersen“ erhalten bleibt und die Gebühren verhandelt werden. Weitere Verhandlungspunkte betrafen die Kündigung und die Programmgestaltung.

 

Die Stadt Tornesch und die Stadt Uetersen haben sich dann bei den drauf folgenden Verhandlungen geeinigt, dass den politischen Gremien vorgeschlagen werden soll, eine gemeinsame Volkshochschule mit Geschäftssitz in Tornesch als „Zweckverband Volkshochschule Tornesch-Uetersen“ zu gründen. Es wird vorgeschlagen, die Besetzung paritätisch vorzunehmen, da dieser Zweckverband zu gegebener Zeit in den Schulzweckverband Tornesch-Uetersen eingegliedert werden soll und die Verbandsversammlungen mit den gleichen Vertreter/innen zu besetzen sowie die Sitzungen am gleichen Tag im Anschluss stattfinden zu lassen, um Kosten zu sparen. 

 

Die Stadt Tornesch hat einen entsprechenden Vertrags- und einen Satzungsentwurf für einen Zweckverband mit der Stadt Uetersen vorbereitet, der als Anlage beigefügt ist.

 

In der Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses der Stadt Uetersen am 10.06.2010 und in der Sitzung des Hauptausschusses vom 15.06.2010  der Stadt Uetersen ist  folgender Beschluss gefasst worden:

 

„§ 10 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Uetersen und der Stadt Tornesch zwecks Gründung des Zweckverbandes Volkshochschule Tornesch-Uetersen soll wie folgt geändert werden:

Dieser Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Er kann unter den Voraussetzungen des § 127 Landesverwaltungsgesetz oder mit einer Frist von 18 Monaten zum Jahresende gekündigt werden.

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Änderungen wird die Verwaltung beauftragt, entsprechend dem Vertragsentwurf abschlussreife Verhandlungen mit der Stadt Tornesch zu führen. Sollten diese zum Erfolg führen, ist der Vertrag über die Zusammenarbeit mit der VHS Elmshorn zu kündigen.“

 

Die weitere Beratung über diesen Beschluss erfolgt in der Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Uetersen am 02.07.2010.

 

Mit Schreiben vom 15.06.2010 hat die Stadt Uetersen den Bürgermeister der Stadt Tornesch über diesen Beschluss in Kenntnis gesetzt.

 

Da die Stadt Uetersen nunmehr den politischen Willen bekundet hat, einen Zweckverband Volkshochschule Tornesch-Uetersen mit der Stadt Tornesch zu gründen, bittet die Verwaltung darum, weitere Verhandlungen auf Grundlage der vorgelegten Vertragsentwürfe zur Gründung eines Zweckverbandes zu führen. Eine gewisse Dringlichkeit den öffentlich-rechtlichen Vertrag zu beschließen ergibt sich daraus, dass die nächste Sitzung der Ratsversammlung Tornesch erst am 05.10.2010 stattfindet, die Stadt Uetersen  ihren Vertrag mit der Stadt Elmshorn jedoch schon bis zum 01.09.2010 kündigen muss.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Siehe Entwurf Zweckverbandssatzung

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Ratsversammlung beschließt den der Vorlage anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Gründung einer gemeinsamen Volkshochschule Tornesch – Uetersen und beauftragt den Bürgermeister, den Vertrag auszufertigen.

 

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Anlagen

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