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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/10/926

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Der Neubau der Wilhelm-Schildhauer-Straße im Zusammenhang mit Kanalsanierungsmaßnahmen wurde zuletzt in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 07. Juli 2010 mit dem Beschluss beraten, den Anliegern in einer Informationsveranstaltung die Entwurfsplanung vorzustellen. Diese Veranstaltung fand am 07. September 2010 im Sitzungssaal des Rathauses statt.

 

Die den Anliegern vorgestellte Planung der gesamten Baumaßnahme soll an dieser Stelle noch mal kurz dargestellt werden.

 

Kanalisation

 

Für den Bereich Schmutzwasser ist für zwei Haltungen ein Neubau, für den verbleibenden Kanal das Einziehen eines Inliners in den Hauptkanal sowie die Erneuerung der Anschlussleitungen in offener Bauweise erforderlich.

 

Für den Bereich Regenwasser ist auf der gesamten Länge ein Neubau erforderlich, da die vorhandene Dimensionierung den heutigen Bedingungen nicht mehr genügt.

 

Die Oberflächenwiederherstellung erfolgt nur in Rohrgrabenbreite.

 

Aufgrund des desolaten Straßenzustandes wurden eine Zustandserfassung einschl. Erarbeitung eines Instandsetzungskonzeptes sowie eine Baugrunduntersuchung durchgeführt. Hintergrund dieser Untersuchungen war, den Sanierungsumfang unter Berücksichtigung der ohnehin bei einer Kanalsanierung anstehender Oberflächenwiederherstellung zu ermitteln.

 

Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:

 

Straßenbau

 

Die Wilhelm-Schildhauer-Straße hat eine Gesamtlänge von rd. 310,00 m und eine Fahrbahnbreite von rd. 6,00 m und beidseitig verlaufende Gehwege mit einer Breite von rd. 1,64 m.

 

Zustandserfassung

 

Die Fahrbahn weist in der nördlichen linken Fahrbahnhälfte in größeren Teilstrecken deutliche Längs- und Netzrisse auf. Der Gehweg weist einige deutliche Versackungen auf.

 

Baugrunduntersuchung

 

Die Untersuchung der bituminösen Fahrbahnbefestigung ergab eine Schichtstärke von rd. 5 cm. Für die Bauklasse V ist laut der RStO 01 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) für den Asphaltoberbau eine Gesamtstärke von 12 cm erforderlich. Somit ist der vorhandene Asphaltoberbau unterdimensioniert und entspricht nicht den Anforderungen an die Bauklasse V. Der Asphalt ist pechhaltig.

 

Die vorhandene untere ungebundene Tragschicht ist als nicht frostsicher anzusehen und besteht weist eine ungünstigen Kornzusammensetzung auf. Obwohl auf den ungebundenen Tragschichten  ein ausreichendes Verformungsmodul nachgewiesen wurde, ist wegen der ungünstigen Kornzusammensetzung der Tragschichten ein neuer Fahrbahnaufbau erforderlich.

 

Die Wiederherstellung der Oberflächen erfolgt seitens des Abwasserbetriebes nur in Rohrgrabenbreite. Somit würde die vorhandene Asphaltdeckschicht zusätzliche Aufgrabungen erhalten und die Unzufriedenheit mit dem Zustand der Wilhelm-Schildhauer-Straße nach Fertigstellung der Maßnahme, wäre vorprogrammiert.

Sinnvoll wäre es die Asphaltdeckschicht in kompletter Breite zu erneuern. Da aber der  vorhandene Asphaltaufbau mit nur 5 cm Schichtstärke unterdimensioniert ist und die Tragschichten nicht frostsicher sind wird seitens der Verwaltung ein Straßenneubau.

 

Seitens der Verwaltung wird ein Neubau der Wilhelm-Schildhauer-Straße als Tempo-30-Bereich vorgeschlagen. Die Fahrbahn erhält eine Breite von 5,50 m. Seitlich schließen sich Gehwege mit einer Breite von 1,75 m an. Die ursprüngliche  Entwurfsplanung beinhaltete eine Gehwegbreite von 2,0 m. Die Reduzierung auf 1,75 m ist erforderlich, da die bestehenden Hecken etc. teilweise stark in den öffentlichen Bereich hineinragen und somit die erforderliche Breite nicht zur Verfügung steht. Ein Rückschnitt ist nicht ausreichend, ein Entfernen wäre eher unzumutbar.

 

Die Oberflächenentwässerung der Straße wird über die neuverlegte Regenwasserkanalisation gewährleistet.

 

Bauzeit

 

·         möglicher Baubeginn März 2011

·         Bauablauf

Neuverlegung Versorgungsleitungen

Neuverlegung Regenwasserkanalisation

Sanierung Schmutzwasserkanalisation

Straßenbau

·         Bauende voraussichtlich Dezember 2011

 

Seitens der Anlieger wurden Änderungswünsche an der vorgestellten Entwurfsplanung nicht geäußert. Im Wesentlichen gab es folgende Fragen / Hinweise:

 

Die südliche Fahrbahnhälfte der Wilhelm-Schildhauer-Straße ist fast durchgehend von der Einmündung An der Kirche bis zur Friedrichstraße mit parkenden Autos belegt. Diese Situation führt unter anderem bei Begegnungsverkehr dazu, dass Autos und teilweise auch LKWs über den Gehweg ausweichen müssen, da es keine Ausweichmöglichkeit gibt. Diese Situation tritt insbesondere vor den Wohnblocks Wilhelm-Schildhauer-Straße 15, 17 sowie 25 und 27 auf. Die seitens einiger Anlieger gewünschte Fahrbahnverbreiterung auf 6,0 m (wie Bestand) bewirkt keine Verbesserung der Situation. Seitens der Verwaltung werden folgende Maßnahmen geprüft und sofern möglich zeitnah umgesetzt:

·         Aufstellen von Halteverbotsschilder um für Begegnungsverkehr Ausweichmöglichkeiten zu schaffen

·         Anschreiben an die Eigentümer der Wohnblocks mit der Bitte die Schaffung von zusätzlichen Parkmöglichkeiten für die Mieter zu prüfen und auch umzusetzen

·         Einbau Betonrechteckpflaster10/20/10 cm anstatt 10/20/8 cm

 

Wünsche wie Verbreiterungen von Grundstückszufahrten sowie Anlage von zusätzlichen Zufahrten werden im direkten Gespräch mit den Eigentümern geklärt.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Die erforderlichen Mittel für das Jahr 2011 sollen im Haushalt bereitgestellt werden. Gemäß Ausbaubeitragssatzung dient die Wilhelm-Schildhauer-Straße im Wesentlichen dem Anliegerverkehr. Auf Grundlage der Satzung sollen für den Ausbau 90 % der Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden. Im Wege der Vorausveranlagung können bei Baubeginn bereits bis zu 80 % der voraussichtlichen Beiträge erhoben werden.

Nach einer Kostenberechnung wird mit Baukosten (entspricht 100% der veranlagungsfähigen Kosten) einschl. Honorar in Höhe von 395.000 Euro gerechnet.

Der voraussichtliche Beitragssatz je anrechenbarer Grundstücksfläche beläuft sich aus ca. 11,6 Euro / m²:

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung zu und beauftragt die Verwaltung die Maßnahme umzusetzen.

 

 

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