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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Mitteilungssvorlage - VO/10/943

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Mit Mitteln des Konjunkturpakets II soll die dringend notwendige energetische Sanierung der Sporthalle 1 (Baujahr 1976) als vordringlichste Maßnahme durchgeführt werden. Die geforderte Zielsetzung des Konjunkturpaketes II ist die Umsetzung aller Mindestvorgaben gemäß EnEV 2009. Die für die Sporthalle I geltenden Kennwerte für einen sog. Modernisierten Altbau erlauben eine Primärenergiebedarfsüberschreitung im Vergleich zum Neubaustandard von maximal 40 %. Durch die vorliegenden hohen Energieverluste durch Erzeugung und Bereitstellung der benötigten Energie für Warmwasser bzw. Heizung und über die Gebäudelle wird der derzeitige Vergleichswert um 70 % überschritten.

 

Nach Vorlage der Energiebilanz, Untersuchung verschiedener Variationen und sorgfältiger Planung ist ein Gesamtmaßnahmenpaket erarbeitet worden, um zum einen die Zielvorgaben des Konjunkturpaketes II zu erfüllen und zum anderen ein Optimum zwischen Ökologie und Ökonomie zu erreichen. Nach Umsetzung aller energetischer Sanierungsmaßnahmen würde der Primärenergiebedarf des zukünftigen Ist-Zustandes den Neubau-Standard nur noch um 34 % überschreiten.

 

Zur Einhaltung der Mindestvorgaben für einen modernisierten Altbau sind umfangreichere Sanierungsmaßnahmen erforderlich als zuvor vermutet. Neben den energetischen Sanierungserfordernissen besteht darüber hinaus ein erhöhter Nachholbedarf für dringend notwendige Bauunterhaltung. Weiterhin sollen vorbereitende Maßnahmen für spätere Nachrüstmöglichkeiten, um die Sporthalle I technisch ebenfalls auf den Stand des Schulneubaus und der neuen 3-Feld-Sporthalle zu bringen, durchgeführt werden. Um Leistungswiederholungen zu vermeiden, sind vorgezogene Installationen von Leitungsnetzen (Brandschutz, Elektroakustische Anlage, Türüberwachung) sinnvoll.

 

Da dieses komplexe Gesamtmaßnahmenpaket mit einem voraussichtlichen Baukostenvolumen von rd. EUR 930.000,00 im Rahmen wirtschaftlicher und ablauftechnischer Baudurchführung nur stufenweise auf Jahre verteilt umgesetzt werden kann, sind drei Maßnahmenpakete, sog. Phasen, entwickelt worden.

 

In einem ersten Maßnahmenpaket (Phase I), welches Gegenstand des Förderantrages ist, sollen die energetischen und baulichen Verbesserungen zusammengefasst werden, deren Umsetzung aufgrund ihrer die technische Abhängigkeit in Ablauf und Zuordnung zueinander zielgerichtet sind.

 

In der Phase I wird der Großteil der energetischen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Hierzu gehören insbesondere die Dachsanierung des Umkleidetraktes, die Neustrukturierung der Heizungsverteilung, der Einsatz hocheffizienter Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, die Sanierung des Kalt- und Warmwasser-Leitungsnetzes und die Einrichtung steuerungsfähiger Beleuchtung. Die Baukosten der Phase 1 werden auf rund EUR 717.110,00 geschätzt.

 

In der Phase II sollen die zusätzlichen Maßnahmen umgesetzt werden, die erforderlich sind, um die Anforderungen der EnEV 2009 entsprechend der Vorgaben für die Förderung mit Mitteln des Konjunkturpaketes II zu erfüllen. Dies wird vorrangig durch den Austausch der Fenster im Tribünenbereich sowie der Außentüren erreicht. Gleichzeitig soll die Türüberwachung durch entsprechende Kontrollkomponenten vorbereitet werden. Die Baukosten der Phase II werden auf rund EUR 74.700,00 geschätzt.

 

Die Maßnahmen, die in Phase III umgesetzt werden sollen, bringen die Sporthalle I technisch auf das Niveau der übrigen Gebäudeteile und binden sie in die Überwachungs- und Gebäudeleittechnik-Anlagen (GLT) der gesamten Schule ein. Hierzu gehören insbesondere die Erweiterung der Elektroakustischen Anlage zu einer Evakuierungsanlage mit zentraler Durchsagefunktion, die Anbindung der Türüberwachung und der Lüftungsanlage für die Halle. Weiterhin ist ein Fassadenanstrich der Blechpaneele vorgesehen. Die Baukosten der Phase III werden auf rund EUR 149.180,00 geschätzt.

 

Um alle Vorgaben zur Erreichung des erforderlichen Sanierungsstandards gemäß EnEV 2009 und damit die Berechtigung der Mittelzuweisung aus dem Konjunkturpaket II zu erfüllen, müssen die in dem Gesamtmaßnahmenpaket gebildeten Phasen I bis III in den kommenden Jahren umgesetzt werden. Die Umsetzung der Phase I soll 2010 beginnen.

 

Die Kosten für die Maßnahme der Phase I sind in den Nachtragshaushalt 2010 und den Haushalt 2011 eingestellt worden und unterliegen der dortigen Beschlussfassung.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

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