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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Beschlussvorlage - VO/10/945

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Gemäß § 77 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat der Schulverband für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In der Haushaltssatzung werden die Einnahmen und Ausgaben für den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt festgesetzt. Die Haushaltssatzung enthält weiter die Höhe der Investitionskostenzuschüsse der Mitgliedskörperschaften. Die Haushaltssatzung ist gemäß §§ 4 und 28 GO Abs. 7 von der Verbandsversammlung zu beschließen.

 

Der Verwaltungshaushalt schließt in der Einnahme und Ausgabe mit jeweils 4.456.200,- € und der Vermögenshaushalt mit jeweils 2.146.400,- € ab. Die Haushalte sind ausgeglichen.

 

Die Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt durch die erhöhte Schülerzahl erhöhen sowohl die Ansätze im Schulbudget als auch bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung. Die Haushaltsstellen der Gruppierung 500 (bauliche Unterhaltung) wurden in diverse Einzelpositionen aufgeteilt. Dadurch wird eine übersichtlichere Planung und ein effizienteres Controlling ermöglicht.

Die Arbeit des Mensavereins wird in Form eines Zuschusses zu den Personalkosten in Höhe von 3.000,- € monatlich unterstützt.

 

Im Vermögenshaushalt werden in erster Linie Gelder für die energetische Sanierung der alten Sporthalle vorgehalten.

 

Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 können die Schulträger die Höhe der Schulkostenbeiträge unter Berücksichtigung der Sach- und Personalkosten sowie der angemessenen Investitionskosten selbst festsetzten. Aus diesem Grund sind im Finanzplan ab dem Haushaltsjahr 2012 keine Einnahmen auf den Haushaltsstellen Investitionskostenzuschuss mehr vorgesehen. Die entsprechenden Mittel sollen bei der Berechnung des Schulkostenbeitrages berücksichtigt werden.

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Verbandsversammlung beschließt wie folgt:

„1. Die Haushaltssatzung 2011 wird

1.1. im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf               4.456.200 EUR

in der Ausgabe auf               4.456.200 EUR

und

1.2. im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf               2.146.400 EUR

in der Ausgabe auf               2.146.400 EUR

festgesetzt.

 

2. Es werden festgesetzt:

2.1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen                             auf                                0 EUR

2.2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen              auf                                0 EUR

2.3. der Höchstbetrag der Kassenkredite                                           auf               1.000.000 EUR

2.4. die Gesamtzahl der im Stellenplanausgewiesenen Stellen auf               0 Stellen

 

3. Die Verbandsumlage (Baukostenzuschuss) für das Haushaltsjahr 2011 beträgt gemäß der

in § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung genannten Höhe, mithin insgesamt 989.800,00 EUR

Für das Haushaltsjahr 2011 entfallen demnach auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden folgende Beträge:

3.1. Stadt Tornesch 754.133,33 EUR

3.2. Stadt Uetersen 235.666.67 EUR

 

4. Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne

des § 82 Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000,- EUR nicht überschreitet. Die Zustimmung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung mindestens halbjährlich über die

geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.

 

5. Dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm der Jahre 2009 – 2013 wird zugestimmt.“

 

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Anlagen

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