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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/10/962

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

In den letzten Jahren ist es vermehrt dazu gekommen, dass Privatpersonen zur Osterzeit Gartenabfälle und andere Abfälle verbrannt haben. Die Zahl der Osterfeuer allein in Tornesch dürfte zwischen 200 und 300 liegen. Darunter wurden Pflanzenarten verbrannt, die nicht verbrannt werden dürfen. Durch das Abbrennen von Abfällen kommt es zu Luftverunreinigungen, die auf Menschen, Tiere und Pflanzen einwirken, so dass es immer wieder zu Beschwerden gerade in Wohngebieten gekommen ist. Aus diesem Grund möchte die Stadt Tornesch eine Verordnung für das Abbrennen von Osterfeuern erlassen. Damit wird das Abbrennen von Osterfeuern in Wohngebieten ganz untersagt und in Außenbereichen anzeigepflichtig.

Die Geltungsdauer für die Stadtverordnungen darf gemäß § 62 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) 5 Jahre nicht überschreiten.

Eine Recherche hat ergeben, dass keine Stadt im Kreis Pinneberg eine derartige Verordnung erlassen hat. Die Stadt Norderstedt hat eine Stadtverordnung über die Benutzung von Feuer und von brandgefährlichen Geräten im Freien. Nach telefonischer Rücksprache hat man dort sehr gute Erfahrungen damit gemacht.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Durch den Erlass der Verordnung wird die Belastung für die Umwelt reduziert.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Verwaltung der Stadt Tornesch wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung einen Entwurf für eine Verordnung zu erarbeiten.

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Anlagen

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