Beschlussvorlage - VO/10/978
Grunddaten
- Betreff:
-
Ländliches Wegenetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Sylvia Köhn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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06.12.2010
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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14.12.2010
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Durch das Zukunftsprogramm Ländlicher Raum der EU stehen Fördermittel für die Modernisierung ländlicher Weg zur Verfügung. Die Stadt Tornesch hat über die AktivRegion Pinneberger Marsch und Geest einen Antrag auf Förderung von Kernwegen gestellt.
Das ländliche Kernwegenetz umfasst diejenigen Strecken, die zukünftig stärker als die übrigen Wege den landwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Schwerlastverkehr aufnehmen und zu diesem Zweck ausgebaut werden müssen.
Ziel des Aufbaus eines ländlichen Kernwegenetzes ist das ländliche Wegenetz in unterschiedliche Ausbauqualitätsstufen entsprechend von Funktionen und Nutzer zu gliedern. Das ländliche Kernwegenetz wird so ausgebaut, dass es seiner übergeordneten Funktion gerecht wird. Insgesamt wird ein Streckennetz geschaffen, das problemlos den landwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Schwerlastverkehr aufnehmen kann und der Nutzergruppe als Verbindungsstrecken zwischen Hof und Bewirtschaftungsbereich dient.
Fahrbahnbreite und bauliche Ausführung eines Weges werden der Verkehrsbedeutung, insbesondere der Regelbreite der sie benutzenden Fahrzeuge und der sonstigen Funktionen angepasst werden. Dies entspricht dem empfohlenen Entwicklungszielen der Studie Wege mit Aussichten.
Förderungsfähig sind notwendige bauliche Maßnahmen (ohne Grunderwerb), Planungs- und Ingenieurleistungen sowie Untersuchungen und Ausgleichsmaßnahmen. Die Förderquote beträgt ca. 55 % der Nettokosten.
Voraussetzung für die Förderung ist u.a. die Erstellung eines Wegekonzeptes mit einem Beschluss der Ratsversammlung.
Sofern dieser Beschluss vorliegt und übermittelt wurde, erfolgt im Februar 2011 durch den Projektbeirat der Aktiv-Region die Auswahl der förderfähigen Projekte. Sollte der Antrag der Stadt Tornesch bewilligt werden, so sind dann bis zum April 2011 die Förderanträge mit qualifizierten Entwurfsunterlagen fertigzustellen. Die Umsetzung soll bis Ende 2011 erfolgen.
Das zu erstellende Wegekonzept soll alle ländlichen Wege enthalten, die bereits jetzt oder in Zukunft stärker als die übrigen Wege den landwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Schwerlastverkehr aufnehmen und eine multifunktionale Nutzung aufweisen.
Die ländlichen Wege werden in folgende Kategorien eingeteilt:
Kategorie 1: Gemeindeverbindungsweg
Gemeindestraßen, die dem nachbarlichen Verkehr zwischen den Gemeinden oder innerhalb der Gemeinde dienen.
Kategorie 2: Verbindungsweg
Verbindungswege schließen einzelne land- und forstwirtschaftliche Betriebs- und sonstige Wohnstätten an die Gemeindeverbindungswege und das klassifizierte Straßennetz an oder verbinden diese untereinander
Kategorie 3: Feld-/Waldweg mit Verbindungsfunktion
Feldwege dienen der Erschließung und Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Waldwege dienen der Walderschließung zum Holztransport, Sortierung, Lagerung und Verladung sowie der regelmäßigen Überwachung des Waldes. Beide Wege dienen in der Regel auch anderen Zwecken wie z.B. der Erholungsnutzung durch Radfahrer, Reiter und Wanderer.
Kategorie 4: Feld-/Waldweg ohne Verbindungsfunktion
Analog Kategorie 3 nur ohne Verbindungsfunktion und somit Stichwege
Beigefügt ist eine Übersicht aus Wege mit Aussichten Studie zur Zukunftsfähigkeit des ländlichen Wegenetzes in Schleswig-Holstein, Handlungsleitfaden für Kommunen (2008), S.12/13
Durch die Verwaltung wurde für das Wegekonzept folgende Zuordnung vorgenommen. Die Übersicht des Wegekonzeptes ist in der Anlage 1 dargestellt:
Sonstiger Verbindungsweg und Kernweg (in der Anlage 1 blau dargestellt)
· Schäferweg
· Prisdorfer Weg
· Hörnweg
· Kanaldamm
· Voßberg
Feld- und Waldweg mit Vernetzungsfunktion (in der Anlage 1 grün dargestellt)
· Am Goldenen Stern
· Kreyhorn
· Spritzloh
· Am Wohld
· In de Hörn
· Westerlohtwiete
Alle Kernwege verfügen nicht über den heute definierten Ausbaustandard. Daher besteht ein erheblicher Ausbaubedarf, der langfristig umzusetzen ist . Hierfür sind Prioritäten zu setzen. Für die Stadt Tornesch hat der Schäferweg die höchste Priorität. Gefolgt vom Prisdorfer Weg, In de Hörn und vom Kanaldamm / Voßberg.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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