Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/10/978

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Durch das Zukunftsprogramm Ländlicher Raum der EU stehen Fördermittel für die Modernisierung ländlicher Weg zur Verfügung. Die Stadt Tornesch hat über die AktivRegion Pinneberger Marsch und Geest einen Antrag auf Förderung von Kernwegen gestellt.

 

Das ländliche Kernwegenetz umfasst diejenigen Strecken, die zukünftig stärker als die übrigen Wege den landwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Schwerlastverkehr aufnehmen und zu diesem Zweck ausgebaut werden müssen.

 

Ziel des Aufbaus eines ländlichen Kernwegenetzes ist das ländliche Wegenetz in unterschiedliche Ausbauqualitätsstufen entsprechend von Funktionen und Nutzer zu gliedern.  Das ländliche Kernwegenetz wird so ausgebaut, dass es seiner übergeordneten Funktion gerecht wird. Insgesamt wird ein Streckennetz geschaffen, das problemlos den landwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Schwerlastverkehr aufnehmen kann und der Nutzergruppe als Verbindungsstrecken zwischen Hof und Bewirtschaftungsbereich dient.

Fahrbahnbreite und bauliche Ausführung eines Weges werden der Verkehrsbedeutung, insbesondere der Regelbreite der sie benutzenden Fahrzeuge und der sonstigen Funktionen angepasst werden. Dies entspricht dem empfohlenen Entwicklungszielen der Studie „Wege mit Aussichten“.

 

 

 

 

 

Förderungsfähig sind notwendige bauliche Maßnahmen (ohne Grunderwerb), Planungs- und Ingenieurleistungen sowie Untersuchungen und Ausgleichsmaßnahmen. Die Förderquote beträgt ca. 55 % der Nettokosten.

 

Voraussetzung für die Förderung ist u.a. die Erstellung eines Wegekonzeptes mit einem Beschluss der Ratsversammlung.

 

Sofern dieser Beschluss vorliegt und übermittelt wurde, erfolgt im Februar 2011 durch den Projektbeirat der Aktiv-Region die Auswahl der förderfähigen Projekte. Sollte der Antrag der Stadt Tornesch bewilligt werden, so sind dann bis zum April 2011 die Förderanträge mit qualifizierten Entwurfsunterlagen fertigzustellen. Die Umsetzung soll bis Ende 2011 erfolgen.

 

Das zu erstellende Wegekonzept soll alle ländlichen Wege enthalten, die bereits jetzt oder in Zukunft stärker als die übrigen Wege den landwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Schwerlastverkehr aufnehmen und eine multifunktionale Nutzung aufweisen.

 

Die ländlichen Wege werden in folgende  Kategorien eingeteilt:

 

Kategorie 1: Gemeindeverbindungsweg

 

Gemeindestraßen, die dem nachbarlichen Verkehr zwischen den Gemeinden oder innerhalb der Gemeinde dienen.

 

Kategorie 2: Verbindungsweg

 

Verbindungswege schließen einzelne land- und forstwirtschaftliche Betriebs- und sonstige Wohnstätten an die Gemeindeverbindungswege und das klassifizierte Straßennetz an oder verbinden diese untereinander

 

Kategorie 3: Feld-/Waldweg mit Verbindungsfunktion

 

Feldwege dienen der Erschließung und Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Waldwege dienen der Walderschließung zum Holztransport, Sortierung, Lagerung und Verladung sowie der regelmäßigen Überwachung des Waldes. Beide Wege dienen in der Regel auch anderen Zwecken wie z.B. der Erholungsnutzung durch Radfahrer, Reiter und Wanderer.

 

Kategorie 4: Feld-/Waldweg ohne Verbindungsfunktion

 

Analog Kategorie 3 nur ohne Verbindungsfunktion und somit Stichwege

 

Beigefügt ist eine Übersicht aus „Wege mit Aussichten“ Studie zur Zukunftsfähigkeit des ländlichen Wegenetzes in Schleswig-Holstein, Handlungsleitfaden für Kommunen (2008), S.12/13

 

 

 

 

Durch die Verwaltung wurde für das Wegekonzept folgende Zuordnung vorgenommen. Die Übersicht des Wegekonzeptes ist in der Anlage 1 dargestellt:

 

Sonstiger Verbindungsweg und Kernweg (in der Anlage 1 blau dargestellt)

·         Schäferweg

·         Prisdorfer Weg

·         Hörnweg

·         Kanaldamm

·         Voßberg

 

Feld- und Waldweg mit Vernetzungsfunktion (in der Anlage 1 grün dargestellt)

·         Am Goldenen Stern

·         Kreyhorn

·         Spritzloh

·         Am Wohld

·         In de Hörn

·         Westerlohtwiete

 

 

Alle Kernwege verfügen nicht über den heute definierten Ausbaustandard. Daher besteht ein erheblicher Ausbaubedarf, der langfristig umzusetzen ist . Hierfür sind Prioritäten zu setzen. Für die Stadt Tornesch hat der Schäferweg  die höchste Priorität. Gefolgt vom Prisdorfer Weg, In de Hörn und vom Kanaldamm / Voßberg.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Sollte der Antrag der Stadt Tornesch bewilligt werden sind Haushaltsmittel bereitzustellen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Ratsversammlung beschließt nach Empfehlung durch den Bau- und Planungsausschuss das ländliche Wegekonzept.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...