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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/10/988

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

 

Für das Jahr 2001 plant der Abwasserbetrieb die Vergrößerung der Regenwasserkanalisation in der Hamburger Straße zwischen  dem Haselbaumweg und der Wendeanlage. Die Vergrößerung erfolgt von DN 500 auf DN 900. Diese Maßnahme ist erforderlich, um den hydraulischen erforderlichen Querschnitt zu erreichen und somit  Funktionsfähigkeit der Regenentwässerung zu gewährleisten.

 

Folgende Arbeiten müssen durchgeführt werden:

 

Kanalisation

 

Für den Bereich Schmutzwasser ist eine punktuelle Sanierung der vorhandenen Schäden vorgesehen. Weiterhin ist geplant, das vorhandene Pumpwerk, welches sich auf dem Grundstück der Firma Hawesko befindet umzusetzen. Hintergrund ist, dass der derzeitige Pumpenstandort als LKW Stellplatz genutzt wird und diese Situation bereits zu Schäden an der Steuerung geführt hat.

 

Für den Bereich Regenwasser ist auf der gesamten Länge ein Neubau erforderlich da die vorhandene Dimensionierung den heutigen Bedingungen nicht mehr genügt.

 

Zusätzlich erfolgt im Kreuzungsbereich Hamburger Straße / Haselbaumweg die Erneuerung der Vorstreckung Regenwasserkanalisation in den Haselbaumweg, da diese stark sanierungsbedürftig ist.

 

Die Oberflächenwiederherstellung erfolgt nur in Rohrgrabenbreite.

 

Die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

 

Straßenbau

 

Die Hamburger Straße zwischen Haselbaumweg und Wendeanlage hat eine Gesamtlänge von rd. 235,00 m, eine Fahrbahnbreite von rd. 6,00 m und einen einseitig verlaufenden Gehweg mit einer Breite von rd. 1,50 m.

 

Die Fahrbahn weist in größeren Teilstrecken deutliche Längs- und Netzrisse auf. Die durchgeführte Baugrunduntersuchung ergab für die  bituminösen Fahrbahnbefestigung eine Schichtstärke von rd. 12 cm. Die ungebundenen Schichten unterhalb der  Asphaltschichten entsprechen nicht den Anforderungen an ein Tragschichtmaterial. So dass die vorhandenen Schadensbilder  auf Tragfähigkeitsprobleme schließen lassen.

 

Für die Bauklasse III ist laut der RStO 01 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) für den Asphaltoberbau eine Gesamtstärke  von mindestens 18 cm erforderlich. Somit ist der vorhandene Asphaltoberbau unterdimensioniert und entspricht nicht den Anforderungen an die Bauklasse III.

 

Die Wiederherstellung der Oberflächen erfolgt seitens des Abwasserbetriebes nur in Rohrgrabenbreite. Somit würde der vorhandene Asphaltoberbau zusätzliche Aufgrabungen erhalten. Sinnvoll wäre es die Asphaltdeckschicht in kompletter Breite zu erneuern. Da aber der vorhandene Asphaltaufbau unterdimensioniert ist und die Tragschichten nicht frostsicher sind wird seitens der Verwaltung ein Straßenneubau empfohlen.

 

Die Fahrbahn erhält eine Breite von 6,50 m um den Begegnungsfall LKW / LKW zu ermöglichen. Der Gehweg erhält mit einer Breite von 1,50 m.

 

Die Oberflächenentwässerung der Straße wird über die neuverlegte Regenwasserkanalisation gewährleistet.

Zu C:Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt                           

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt                           

 

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Die erforderlichen Mittel für den Neubau der Hamburger Straße sollen für das Jahr 2011 im Haushalt bereitgestellt werden. Nach einer Kostenschätzung wird mit Straßenbaukosten einschl. Honorar in Höhe von 180.000 Euro gerechnet.

Eine Veranlagung der Kosten für die Regenwasserkanalisation ist nicht vorgesehen, da der für die Hamburger Straße erforderliche Mindestquerschnitt bereits vorhandenen ist und die Kanalisation nicht sanierungsbedürftig ist.

 

Gemäß Ausbaubeitragssatzung dient die Hamburger Straße im Wesentlichen dem Anliegerverkehr. Auf Grundlage der Satzung sollen für den Ausbau 90 % der Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden. Im Wege der Vorausveranlagung können bei Baubeginn bereits bis zu 80 % der voraussichtlichen Beiträge erhoben werden.

 

In der Anliegerinformationsveranstaltung werden die voraussichtlichen Anliegerbeiträge (Euro/m² anrechenbare Grundstücksfläche) dargestellt werden.

 

 

 

 

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung zu und beauftragt die Verwaltung in die Anliegerinformation zu gehen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

 

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