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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - -1-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 77 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In der Haushaltssatzung werden die Einnahmen und Ausgaben für

 

              a) den Verwaltungshaushalt

                  und

              b) den Vermögenshaushalt

 

festgesetzt. Die Haushaltssatzung enthält weiter die Hebesätze für die von der Stadt zu erhebenden Steuern (Grundsteuern und Gewerbesteuern).

 

Die Haushaltssatzung ist gemäß §§ 4 und 28 GO Abs. 7 von der Ratsversammlung zu beschließen.

Die Fachausschüsse der Ratsversammlung haben die einzelnen Haushaltsansätze des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes beraten, soweit es um ihren Fachbereich ging.

 

Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahme und Ausgabe mit

 

              20.942.000 €

 

und der Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe mit

 

              6.383.100 €

ab.

 

Beide Haushaltspläne sind ausgeglichen.

 

 

Der Verwaltungshaushalt 2011 enthält alle Einnahmen und Ausgaben, die für den Betrieb der Verwaltung und die Einrichtungen benötigt werden.

 

Der Verwaltungshaushalt 2011 weicht mit einem Volumen von  20.942.000 € von dem des Jahres 2010 um   + 344.600 € ab.

 

 

 

Folgende wesentliche Veränderungen der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2011 sind gegenüber den Vorjahren anhand der Gruppierungsübersicht zu verzeichnen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Verwaltungshaushalt ist zwar ausgeglichen, wird jedoch immens durch den erhöhten Unterhaltungsaufwand der Straßen (+ 291.400 €), den Ausfall der allgemeinen Schlüsselzuweisung (- 230.500 €), die Zahlung einer Finanzausgleichsumlage an das Land und den Kreis (jeweils 60.200 € = 120.400 €) sowie die Deckung des Sollfehlbetrages aus 2009 (641.200 €) belastet.

 

 

 

Begründung für die Mehrbelastung (Schlüsselzuweisung + Finanzausgleichsumlage):

 

Im Zeitraum 1.7.2009 – 30.6.2010 hatte die Stadt Tornesch ein Steuer-Ist-Aufkommen in Höhe von 13.399.667 € (siehe hierzu anliegende Excel-Tabelle). Nach Berücksichtigung der  Nivellierungssätze ergab dies eine Steuerkraftmesszahl von  11.438.832 €. Diese Steuerkraftmesszahl der Stadt Tornesch übersteigt die sogenannte Ausgangsmesszahl, die durch Multiplikation der Einwohnerzahl am 31.3. des Vorjahres (12.932 Einwohner) und dem vom Land vorgegebenen Grundbetrag (838,00 €) ermittelt wird (10.837.016,00 €), um 601.816,00 €.

Aus dieser Berechnung ergibt sich somit auch der Wegfall der allgemeinen Schlüsselzuweisung, da diese nur dann gewährt wird, wenn die Steuerkraftmesszahl der Kommune unter der errechneten Ausgangsmesszahl liegt.

 

Hinsichtlich der Finanzausgleichsumlage heißt es im § 30  des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) hierzu:

 

Übersteigt die Steuerkraftmesszahl einer Gemeinde (§ 10) ihre Ausgangsmesszahl (§ 9), wird von der Gemeinde eine Finanzausgleichsumlage in Höhe von 20% des übersteigenden Betrages erhoben.

 

In unserem Fall  601.816,00 € x 20% = 120.363,20 €. Dieser Betrag ist jeweils zur Hälfte an das Land und den Kreis zu zahlen.

 

Das Berechnungsschema der Steuerkraftmesszahl dient auch zur Ermittlung der Höhe der Kreisumlage:

 

Steuerkraftmesszahl             11.438.832,00 €

abzüglich

Finanzausgleichumlage              120.363,20 €

                                               11.318.468,80 €

davon

39,00% Umlagesatz                4.414.203,00 €

 

 

 

Die voraussichtlichen Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gegenüber dem Vorjahr resultieren aus den erwarteten Nachzahlungen aus Vorjahren (2009/2010) sowie den geschätzten  Vorauszahlungen für 2011. Weiterhin findet die Neuansiedlung eines größeren Gewerbebetriebes seinen finanziellen Niederschlag in dem Haushaltsansatz für 2011.

 

 

 

 

Im Vermögenshaushalt 2011 sind folgende Einnahmen und Ausgaben zu nennen:

 

 

 

 

 

Die Finanzierung der veranschlagten Maßnahmen erfolgt überwiegend aus Erschließungsbeiträgen, Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und einer Kreditaufnahme in Höhe von 2.900.600 €.

 

 

Rücklagenbestand:

 

              Stand am 31.12.2009                 0,00 €

              Geplante Zuführung 2010              0,00 €

              Geplante Zuführung 2011              17.600 €               (Altersteilzeitrücklage)

 

              Voraussichtlicher Bestand Ende 2011                      17.600 €

              ==========================================

 

Der Schuldenstand der Stadt Tornesch wird sich voraussichtlich wie folgt darstellen:

 

              Voraussichtlicher Schuldenstand per 31.12.2010 (Soll)     6.403.179,54 €

              (Ist-Bestand = 3.959.551,07 €)

              zuzüglich geplante Kreditaufnahme 2011                                 2.900.600,00 €

              abzüglich geplante Tilgung 2011                                                 270.920,99 €

             

              Voraussichtlicher Schuldenstand am 31.12.2011                9.032.848,55 €

 

 

Dieser Schuldenstand entspricht einer Verschuldung pro Kopf von 698,49 € / Einwohner (bei statistischer Einwohnerzahl per 31.3.2010 von 12.932).

 

Der freie Finanzspielraum 2011 beträgt  (237.300 € Zuführung vom Verwaltungshaushalt gegenüber 237.300 € Tilgung von Krediten)    0,00 € =  0,00 € / Einwohner.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Ratsversammlung beschließt aufgrund der Empfehlung des Finanzausschusses wie folgt:

 

1.      Die Haushaltssatzung 2011 wird

a)      im Verwaltungshaushalt in der Einnahme und Ausgabe auf                20.942.000 €

b)      im Vermögenshaushalt in der Einnahme und Ausgabe auf                6.383.100 €

festgesetzt.

 

2.      Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

              Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf              2.900.600 €

             

              die Verpflichtungsermächtigungen werden auf              500.000 €

              und

              der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf              16.000.000 €

              festgesetzt.

              Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen

              Stellen werden auf              92,44 Stellen

              festgesetzt.

 

3.      Die Realsteuerhebesätze werden wie folgt festgesetzt:

3.1 Grundsteuer

              a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)              290 v.H.

              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              290 v.H.

 

3.2 Gewerbesteuer              350 v.H.

 

Der Finanzplan und das Investitionsprogramm der Jahre 2011 – 2014 wird beschlossen.

 

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