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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/11/058

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Angelegenheit wurde vom Bau- und Planungsausschuss zuletzt beraten am 07.02.2011. Der Ratsversammlung wurde empfohlen, den Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Die Angelegenheit soll von der Ratsversammlung am 15.03.2011 beraten werden.

 

Nach der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses ist  am 10.02.2011 eine Stellungahme des Innenministeriums eingegangen. Diese muss noch in die Abwägung eingestellt werden.

 

In der Anlage (1. Nachtrag zu den Vorschlägen des Planungsbüros vom 23.01.2011) sind vom beauftragten Planungsbüro die verspätet eingegangene Stellungnahme zusammengefasst und Abwägungsvorschläge dazu formuliert worden. Wegen der Einzelheiten wird auf die Anlage verwiesen.

 

Vorgeschlagen wird, die Stellungnahme des Innenministeriums gemäß Anlage zu prüfen. Hieraus ergibt sich die folgende geänderte Beschlussempfehlung an die Ratsversammlung Die Änderungen sind durch Unter- bzw. Durchstreichen kenntlich gemacht.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Die Ratsversammlung beschließt:

 

Das Verfahren zur Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ahrenloher Straße – Kuhlenweg“ wird eingestellt.

 

Der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 vom 04.10.2009 wird aufgehoben.

 

Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 23.01.2011 und 07.03.2011 geprüft. Von der Öffentlichkeit wurden Stellungnahmen nicht abgegeben. Die Zusammenstellung vom 23.01.2011 sowie der 1. Nachtrag vom 07.03.2011 dazu sind ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Ratsversammlung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 für das Gebiet südöstlich der Ahrenloher Straße in einer Tiefe von ca. 60 m sowie südwestlich des Kuhlenwegs in einer Tiefe von ca. 60 m, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss der Bebauungsplanänderung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo die Bebauungsplanänderung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 

 

 

 

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Anlagen

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