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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/11/062

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A: Sachbericht

 

Am 04.05.2009 beschloss der Bau- und Planungsausschuss, für den Bereich zwischen Großem Moorweg, Spritzloh und Brandskamp den Bebauungsplan Nr. 80 aufzustellen. Planungsziel ist die Bereitstellung von Flächen für sportliche Nutzungen. Die Angelegenheit wurde zuletzt am 07.03.2011 im Bau- und Planungsausschuss beraten. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Anregungen wurden geprüft. Der Ausschuss stimmte der Beauftragung einer verkehrstechnischen Untersuchung zu.

 

 

Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

 

Die verkehrstechnische Untersuchung wird spätestens am 24.03.2011 vorliegen und dieser Vorlage dann als Anlage beigefügt. Vorab hat das Büro Schubert telefonisch mitgeteilt, dass weder Probleme in der Verkehrsabwicklung noch unzumutbare Belastungen an den vorhandenen Straßen zu erwarten sind.

 

Bereits Mitte 2010 wurde eine schalltechnische Untersuchung zu Bebauungsplan Nr. 80 erstellt. Nutzungskonflikte mit benachbarten Nutzungen sind danach nicht zu erwarten. Das Gutachten ist als Anlage beigefügt.

 

Als weitere Anlagen sind die Planzeichnung mit Zeichenerklärung, der Entwurf der textlichen Festsetzungen, die Begründung zu dem Bebauungsplan und der Umweltbericht beigefügt. Die Grundzüge des Bebauungsplanes und die wesentlichen Festsetzungen sind aus den vorangegangen Beratungen bereits bekannt. Veränderungen haben sich jedoch insbesondere bei den Festsetzungen zur Grünordnung ergeben. Vor allem wurden die Schutzstreifen für die randlichen Knicks an den Bestand gemäß Baumaufmaß angepasst und verbreitert.

 

Nach der textlichen Festsetzung Nr. 1 sollen auf den Sportflächen für Hochbauten max. 6.000 qm Grundfläche zulässig sein. Nach dem in der Sportentwicklungsplanung aufgezeigten Nutzungskonzept dürfte die Grundfläche aller Gebäude etwa 2.600 - 2.700 qm betragen. Um der konkreten Planung nicht vorzugreifen und auch späteren Entwicklungen genügend Raum zu geben, sollte jedoch unbedingt eine ausreichende Reserve eingeplant werden. Die Grundfläche einer Vierfeld - Tennishalle beispielsweise würde mindestens 1.600 qm betragen. Deshalb wurde der ursprüngliche Festsetzungsvorschlag insoweit nicht verändert.

 

Für das Gewerbegebiet bzw. den dort geplanten Mitarbeiterstellplatz soll einer Anregung aus dem Ausschuss folgend festgesetzt werden, dass hier nur Stellplätze für Pkw zulässig sind. Das Parken von Lkw wäre dadurch planungsrechtlich ausgeschlossen. Außerdem wird in der Planzeichnung unverbindlich eine mögliche Anordnung der Stellplätze mit einer dazwischen angeordneten Entwässerungsmulde dargestellt. Danach wären gut 300 Stellplätze möglich.

 

Die Planunterlagen werden durch das beauftragte Planungsbüro in der Sitzung vorgestellt und erläutert.

 

Vorgeschlagen wird, nunmehr den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

 

Die Umweltprüfung wurde durchgeführt.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

1.      Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 „Sportanlagen Großer Moorweg“ für das Gebiet östlich „Großer Moorweg“ (Kreisstraße K 22), westlich „Spritzloh“, südlich und entlang des Großen Moorwegs auch nördlich „Brandskamp“ sowie die Begründung mit dem Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2.      Der Entwurf des Planes und die Begründung mit dem Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

3.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

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Anlagen

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