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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/11/080

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 03.11.2008 wurde die Verwaltung auf Antrag der CDU- Fraktion beauftragt für den Gerberweg eine Straßenbauplanung unter Berücksichtigung folgender Punkte, welche bereits umgesetzt wurden, zu erarbeiten: Anfahrt der LKW´s über die Hafenstraße, Abfahrt über den Gerberweg. Die Einfahrt in den Gerberweg von der Pinneberger Straße aus soll für LKW` nicht erlaubt sein.

 

Zusätzlich hat die Verwaltung für den Hasweg zwischen der Hafenstraße und der Pinneberger Straße eine Straßenneubauplanung aufgestellt. Hintergrund ist, dass der Straßenzustand insbesondere vor der ehemaligen von-Helms-Fläche als sehr desolat beschrieben werden kann. Die Bebauung der ehemaligen von-Helms-Fläche wird in diesem Jahr abgeschlossen.

 

1.) Gerberweg

 

Straßenbau

 

Der Straßenzustand im Gerberweg ist relativ eben und die Fahrbahn weist nur einzelne Risse und leichte Versackungen im Randbereich auf. Der Gerberweg hat eine Gesamtlänge von rd. 140,00 m, eine Fahrbahnbreite von 3,0 bis 4,0 m und beidseitig verlaufende Bankette. Ein Gehweg ist nicht vorhanden.

 

 

Die Ergebnisse der durchgeführten Baugrunduntersuchung stellen sich wie folgt dar:

 

Baugrunduntersuchung

 

Die bituminöse Fahrbahnbefestigung besteht aus einer etwa 5 cm dicken Asphaltdeckschicht und einer etwa 12 cm starken Asphalttragschicht. Die Gesamtschichtstärke beträgt rd. 17 cm. Die Deckschicht löste sich am Bohrkern von der Tragschicht und die Asphalttragschicht zerbrach beim Bohrvorgang.

 

Die vorhandenen ungebundenen Tragschichten sind als nicht frostsicher anzusehen und weisen eine ungünstige Kornzusammensetzung auf. Somit entsprechen sie nicht den Anforderungen der ZTV SoB-StB und sind als Frost- und Tragschichtmaterial nicht geeignet.

 

Der Fahrbahnaufbau hat, trotz des nicht frostsicheren und aus ungeeigneter Kornzusammensetzung bestehenden Oberbaus der vorhandenen Verkehrsbelastung bislang gut standgehalten.

 

Sofern ein Neubau erfolgen soll schlägt die Verwaltung eine Fahrbahnbreite von 5,50 m vor. Aufgrund der begrenzten öffentlichen Flächen kann der geplante Gehweg auf der Ostseite nur mit einer Breite von 1,50 m hergestellt werden.

 

Die Oberflächenentwässerung der Straße wird über die neuverlegte Regenwasserkanalisation gewährleistet.

 

Kanalisation

 

Für den Bereich Schmutzwasser sind keine Arbeiten erforderlich.

 

Für den Bereich Regenwasser ist auf der gesamten Länge ein Neubau erforderlich da die vorhandene Dimensionierung den heutigen Bedingungen nicht mehr genügt.

 

2.)    Hasweg

 

Straßenbau

 

Die Fahrbahnoberfläche von der Einmündung Hafenstraße bis auf Höhe Hasweg Nr. 10/12 weist eine nahezu unbeschädigte Deckschicht auf. Hintergrund ist dass dieser Bereich im Jahre 1988 im Auftrag der Fa. H.G.Werner ausgebaut wurde.

 

Im weiteren Verlauf bist zur Gabelung ist die Deckschicht vielfach ausgebessert, uneben und weist netzartig gerissene Bereich auf. Der Neubauabschnitt ist in der Anlage dargestellt.

 

Im Hasweg Ost (Gabelung bis Richtung Pinneberger Straße im Bereich der ehemaligen von-Helms-Fläche), ist die Asphaltbefestigung an den Rändern nahezu zerstört, weist viele Schlaglöcher und netzartig gerissen Bereiche auf.

 

Der Hasweg hat eine hat eine Gesamtlänge von rd. 360,00 m. Die Fahrbahnbreite von der Einmündung Hafenstraße bis auf Höhe Toreinfahrt Firma Werner beträgt rd. 6,0 m. Im Anschluss daran verjüngt sich die Fahrbahn. Die Fahrbahnbreite liegt dann zwischen rd. 3,00 - 4,00 m und es schließen sich beidseitig unbefestigte Bankette an. Im Abschnitt Hasweg Ost befindet sich auf der Nordseite ein Graben.

 

Ein Gehweg ist nur im Einmündungsbereich Hafenstraße/Hasweg vorhanden. Dieser endet im Bereich der Toreinfahrt vor dem Grundstück der Firma Werner und befindet sich auf Privatgrund.

 

Die Ergebnisse der durchgeführten Baugrunduntersuchung stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

Baugrunduntersuchung

 

Es wurde insgesamt 2 Bohrkerne, vor dem Hasweg Haus-Nr. 12 und Haus-Nr. 26 entnommen.

 

Die bituminöse Fahrbahnbefestigung besteht aus einer etwa 6 cm dicken Asphalttragdeckschicht. Eine Zuordnung zu einer Bauklasse ist nicht möglich.

 

Die vorhandenen ungebundenen Tragschichten sind als nicht frostsicher anzusehen und weisen eine ungünstigen Kornzusammensetzung auf. Somit entsprechen sie nicht den Anforderungen der ZTV SoB-StB und sind als Frost- und Tragschichtmaterial nicht geeignet.

 

Seitens der Verwaltung wird ein Neubau der Straßen Hasweg zwischen der Hasweg Haus Nr.10/12 und der Pinneberger Straße vorgeschlagen.

 

Der Einmündungsbereich Hafenstraße/Hasweg bis auf bis auf Höhe Hasweg Nr. 10/12 bleibt erhalten. Ab Hasweg Nr. 10/12 bis zur Gabelung erhält die Fahrbahn eine Breite von 5,50 m. Aufgrund der begrenzten öffentlichen Flächen kann der Gehweg auf der Südseite nur mit einer Breite von 1,50 m hergestellt werden.

 

Für den Hasweg Ost ist folgender Neubau vorgesehen. Aufgrund der begrenzten öffentlichen Flächen, des vorhandenen Graben und des auf der Südseite geplanten Gehwegs mit einer Breite von 1,50 m erhält die Fahrbahn nur eine Breite von 3,50 m.

 

Somit ist kein Begegnungsverkehr PKW/PKW mehr möglich. Nach Rücksprache mit Frau Biermann vom Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit von der Kreisverwaltung Pinneberg kann eine Einbahnstraßenregelung Abhilfe schaffen.

 

Diese sieht folgendermaßen aus. Der Verkehr aus dem Hasweg in Richtung Pinneberger Straße wird über den Hasweg Ost abgeleitet. Das Einfahren in den Hasweg von der Pinneberger Straße erfolgt nur noch über den Hasweg Nord (siehe Anlage).

 

Die Oberflächenentwässerung der Straße wird über die neuverlegte Regenwasserkanalisation gewährleistet.

 

Kanalisation

 

Für den Bereich Schmutzwasser sind kleinere Sanierungsarbeiten erforderlich.

 

Die vorhandene Regenwasserkanalisation im Hasweg weist teilweise stake Schäden, so dass ein Neubau erforderlich wird. Im Hasweg Ost ist ein Neubau erforderlich da keine Kanalisation vorhanden ist.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

 

Die erforderlichen Mittel für den Neubau des Gerberweges und der Straße Hasweg zwischen Hafenstraße und Pinneberger Straße sollen für das Jahre 2012 im Haushalt bereitgestellt werden. Nach einer Kostenschätzung wird mit folgenden Kosten (100 % Straßenbau 50% Regenwasser) einschl. Honorar gerechnet:

 

-          Gerberweg:               210.000 Euro

-          Hasweg:                            390.000 Euro

 

Die Kosten für den Gerberweg werden von der Firma H.G.Werner übernommen.

Gemäß Ausbaubeitragssatzung dient der Hasweg im Wesentlichen dem Anliegerverkehr. Auf Grundlage der Satzung sollen für den Ausbau 90 % der Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden. Im Wege der Vorausveranlagung können bei Baubeginn bereits bis zu 80 % der voraussichtlichen Beiträge erhoben werden.

 

In der Anliegerinformationsveranstaltung werden die voraussichtlichen Anliegerbeiträge (Euro/m² anrechenbare Grundstücksfläche) dargestellt werden.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

 

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung zu und beauftragt die Verwaltung in die Anliegerinformation zu gehen.

 

 

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Anlagen

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