Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/11/220

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Derzeitig ist den Kommunen in Schleswig-Holstein eine vergaberechtsfreie Zusammenarbeit mit Dataport nicht möglich. Die Kommunen sind an Dataport lediglich wirtschaftlich am Anteil des Landes aufgrund einer Vereinbarung der Kommunalen Landesverbände mit dem Finanzministerium beteiligt.

 

Mit der Gründung des IT-Verbundes Schleswig-Holstein (ITVSH) ist es den Kommunen möglich, sich an der Trägerschaft Dataports zu beteiligen. Das Land wird dafür dem ITVSH den jetzigen „kommunalen Anteil“ am Stammkapital von Dataport übertragen. Mit der Trägerschaft übernimmt der ITVSH 2 Sitze im Verwaltungsrat Dataports und hat somit Einfluss auf die strategische Steuerung.

 

Die beitretenden Kommunen beteiligen sich über eine Einlage am Stammkapital des ITVSH und somit unmittelbar an Dataport. Durch die Mitgliedschaft im ITVSH können alle Mitglieder Dataport als so genanntes Inhouse-Geschäft ohne Ausschreibung mit IT-Leistungen beauftragen. Der Beitritt zum ITVSH bedeutet aber nicht, dass künftig anderweitige Auftragsvergaben möglich sind. Wie bisher bleiben die beigetretenen Kommunen in der Wahl ihrer Auftragnehmer im Rahmen des Vergaberechts frei. Oft bestehen aber sachliche Zwänge sowie gesetzliche Vorgaben, die nur eine Zusammenarbeit mit Dataport zulassen (z.B. EG-Dienstleistungsrichtlinie, Landesnetz, eGoverment).

 

Voraussetzung für den Beitritt ist ein entsprechender Gremienbeschluss. Die beigefügten Unterlagen sind zwischen den kommunalen Landesverbänden und dem Innenministerium abgestimmt. Für den Beitritt ist wie o.a. die Einlage eines Stammkapitals vorgesehen. Es beträgt für Städte bis 20.000 Einwohnern 500 €. Laufende Kosten fallen nicht an. 

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Das Stammkapital in Höhe von 500 € kann aus dem laufenden Haushalt finanziert werden. 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Ratsversammlung beschließt den der Vorlage beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung des gemeinsamen Kommunalunternehmens IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR (ITVSH) mit Sitz in Kiel und beauftragt den Bürgermeister, den Vertrag auszufertigen.

 

Die Ratsversammlung entsendet Herrn Bürgermeister Roland Krügel in den Verwaltungsrat des ITVSH. Als Vertreter wird Jörg-Andreas Rechter bestimmt.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...