Beschlussvorlage - VO/11/220
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens "IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
- Beteiligt:
- Stabsstelle EDV alt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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07.11.2011
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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13.12.2011
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Derzeitig ist den Kommunen in Schleswig-Holstein eine vergaberechtsfreie Zusammenarbeit mit Dataport nicht möglich. Die Kommunen sind an Dataport lediglich wirtschaftlich am Anteil des Landes aufgrund einer Vereinbarung der Kommunalen Landesverbände mit dem Finanzministerium beteiligt.
Mit der Gründung des IT-Verbundes Schleswig-Holstein (ITVSH) ist es den Kommunen möglich, sich an der Trägerschaft Dataports zu beteiligen. Das Land wird dafür dem ITVSH den jetzigen „kommunalen Anteil“ am Stammkapital von Dataport übertragen. Mit der Trägerschaft übernimmt der ITVSH 2 Sitze im Verwaltungsrat Dataports und hat somit Einfluss auf die strategische Steuerung.
Die beitretenden Kommunen beteiligen sich über eine Einlage am Stammkapital des ITVSH und somit unmittelbar an Dataport. Durch die Mitgliedschaft im ITVSH können alle Mitglieder Dataport als so genanntes Inhouse-Geschäft ohne Ausschreibung mit IT-Leistungen beauftragen. Der Beitritt zum ITVSH bedeutet aber nicht, dass künftig anderweitige Auftragsvergaben möglich sind. Wie bisher bleiben die beigetretenen Kommunen in der Wahl ihrer Auftragnehmer im Rahmen des Vergaberechts frei. Oft bestehen aber sachliche Zwänge sowie gesetzliche Vorgaben, die nur eine Zusammenarbeit mit Dataport zulassen (z.B. EG-Dienstleistungsrichtlinie, Landesnetz, eGoverment).
Voraussetzung für den Beitritt ist ein entsprechender Gremienbeschluss. Die beigefügten Unterlagen sind zwischen den kommunalen Landesverbänden und dem Innenministerium abgestimmt. Für den Beitritt ist wie o.a. die Einlage eines Stammkapitals vorgesehen. Es beträgt für Städte bis 20.000 Einwohnern 500 €. Laufende Kosten fallen nicht an.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Ratsversammlung beschließt den der Vorlage beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung des gemeinsamen Kommunalunternehmens IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR (ITVSH) mit Sitz in Kiel und beauftragt den Bürgermeister, den Vertrag auszufertigen.
Die Ratsversammlung entsendet Herrn Bürgermeister Roland Krügel in den Verwaltungsrat des ITVSH. Als Vertreter wird Jörg-Andreas Rechter bestimmt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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33,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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50,5 kB
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