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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/11/243

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Niederschlagwassergebühr beträgt seit dem 01.01.2008 für die ersten 150 m² Niederschlagsfläche 112,50 € und für jeden weiteren m² 0,75 €. Die von der WIBERA durchgeführte Nach- und Vorkalkulation der Niederschlagwassergebühr hat ergeben, dass diese Gebühr auf 123,00 € für die ersten 150 m² und für jeden weiteren m² auf 0,82 € angehoben werden muss. Hintergrund ist hier u. a. die Gebührenunterdeckung aus Vorjahren in Höhe von 32.265,01 €, die in den nächsten Jahren verrechnet werden muss. Zusätzlich ist dauerhaft eine Rückstellung für die Entschlammung von Regenwasserrückhaltebecken in Höhe von 20.000,00 € erforderlich, damit dieser künftige Aufwand periodengerecht auf die Gebührenzahler aufgeteilt wird.

 

Die Schmutzwassergebühr kann unverändert bei 2,28 €/m³ bleiben, da noch Überschüsse aus Gebührenüberdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 58.852,22 € vorhanden sind, die zunächst aufgebraucht werden müssen.

 

Die anliegende 9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08. Dezember 1999 enthält die o. g. Veränderungen bei den Niederschlagwassergebühren.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte 9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08. Dezember 1999 zu erlassen.

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

"1.              Die der Vorlage anliegende 9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08.12.1999 wird beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.

 

  2.              Die Satzung tritt am 01. Januar 2012 in Kraft."

 

 

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Anlagen

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