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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/11/258

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A Sachbericht

Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines Betriebes am Großen Moorweg schaffen und wird parallel zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans entwickelt.

Der Bau- und Planungsausschuss hat am 05.09.2011 den Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die öffentliche Auslegung fand vom 26.09. bis 27.10.2011 statt. Zeitgleich wurden Nachbargemeinden, Behörden und sonstige Trägern öffentlicher Belange beteiligt. Auf Bitte des Kreises Pinnebergs sowie der Stadt Uetersen wurde die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen auf den 4.11.2011 verlängert.
 
Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

Während der öffentlichen Auslegung wurden keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit abgegeben. Während der Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen abgegeben, welche der beigefügten Abwägungstabelle zu entnehmen sind. Aus der Abwägung leitet sich keine Anpassung des Planentwurfs ab.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

Die Umweltaspekte der Planung wurden im Rahmen des Umweltberichts als Teil der Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes abgearbeitet.

 

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird durch das Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung erarbeitet, die Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 52 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 20.11.2011 geprüft. Die Zusammenstellung vom 20.11.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 52.
  3. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.
  4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

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Anlagen

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