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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/11/259

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A: Sachbericht
Der Bau- und Planungsausschuss fasste den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss am 05.09.2011. Der Bebauungsplanentwurf wurde entsprechend der Beratungsergebnisse angepasst. Folgende Veränderungen haben sich im Vergleich zum vorherigen Entwurf ergeben:
         es wurde eine streifenförmige Grünfläche zwischen bestehender und neuer Bebauung im Süden des Plangebiets ergänzt
         im Norden des Plangebiets wurde eine Grünfläche mit Kinderspielplatz ergänzt
         die Baugrenzen der südlich gelegenen Baufenster wurden verschoben, so dass sich kleinere Baufenster ergeben
         Straßenbegleitgrün wird dargestellt
Die öffentliche Auslegung des angepassten Entwurfs fand vom 26.09.-27.10.2011 statt.

 

Zu B:Stellungnahme der Verwaltung
Die Stellungnahmen der beteiligten Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit sowie die Abwägungsvorschläge sind der Abwägungstabelle zu entnehmen. Änderungen der Planzeichnung erfolgten nicht, lediglich in Teil B (textlichen Festsetzungen) wurden einige Ergänzungen vorgenommen.
Eine erneute Auslegung ist nicht erforderlich, der Satzungsbeschluss kann erfolgen.

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

Ein Umweltbericht wurde erstellt.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Die Planung erfolgt durch das Planungsbüro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung in Abstimmung mit dem Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung. Die Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
1.      Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans 73 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden gemäß den Abwägungsvorschlägen vom 22.11.2011 geprüft. Die Zusammenstellung vom 22.11.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.      Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung den Bebauungsplans 73.
3.      Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.
4.      Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

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Anlagen

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