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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/11/260

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A: Sachbericht

Die Planung wurde zuletzt am 04.05.2009 im Bau- und Planungsausschuss beraten. Damals wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst. Planungsziel ist die Schaffung zentrumsnaher Wohnbebauung nach Verlagerung der Sportanlagen an einen neuen Standort.

In Anlehnung an Bebauungsvorschläge von Investoren wurde ein Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet, welcher beigefügt ist.

 
Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

Das Bebauungskonzept sieht eine ringförmige Erschließung über eine Zufahrt von der Friedlandstraße vor. Über die Stichstraße soll auch die Erschließung eines nördlich an das Plangebiet angrenzenden Grundstücks möglich sein (für dieses Grundstück ist ebenfalls eine Wohnbebauung angedacht). Zwischen der Willy-Meyer-Straße und der Friedlandstraße soll eine attraktive Fuß- und Radwegeverbindung entstehen, welche die Einrichtungen im Bereich der Klaus-Groth-Schule mit dem Ortskern verbindet. Angestrebt wird, diese Verbindung als das Gebiet durchziehende „Promenade“ zu führen.

Private Stellplätze sollen möglichst in Tiefgaragen untergebracht werden, öffentliche Stellplätze (Besucherstellplätze) auf einem zentralen Parkplatz im Eingangsbereich an der Friedlandstraße sowie im verkehrsberuhigten öffentlichen Straßenraum.
 
Die notwendige Regenrückhaltung ist über ein Band von Mulden und Rückhaltebecken vorgesehen, welche in die öffentliche Grünfläche eingebettet werden. Die Dimensionierung der Regenrückhaltung wird von den letztendlich festgelegten Baufenstern und Grundflächenzahlen abhängen.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird durch das Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet. Die Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Der vorliegende Vorentwurf zum Bebauungsplan wird gebilligt. Auf Basis dieses Vorentwurfes soll die weitere Planung erfolgen.

 

 

 

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Anlagen

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