Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/11/265

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Kreis Pinneberg über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz und dem Landespflegegesetz

 

Seit dem 01.01.2007 nimmt die Stadt Tornesch als Vertragspartner des Kreises Pinneberg die o.g. Aufgaben für die Städte Tornesch und Uetersen und für die Gemeinden der Ämter Moorrege und Haseldorf wahr. Weitere Vertragskommunen sind die Städte Barmstedt, Elmshorn, Pinneberg, Quickborn und Wedel und die Gemeinde Helgoland. Seit 2009 wird mit dem Kreis Pinneberg über eine Neuregelung der Fallkostenpauschalen verhandelt, bislang ohne Ergebnis und Aussicht auf Erfolg. In Konsequenz dessen hat sich der Hauptausschuss der Stadt Elmshorn für eine Kündigung des Vertrages und für Neuverhandlungen ausgesprochen. Daraufhin hat der Kreis Pinneberg so reagiert, dass er sich für die Kündigung aller Verträge plant. Die entsprechende Sitzung des Sozialausschusses des Kreises findet am 01.12.2011 statt. Seitens der Kommunen herrscht die übereinstimmende Meinung, diese Aufgabe auf Rücksicht auf das Klientel weiterhin vor Ort in den Kommunen zu bearbeiten. Über die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit wird berichtet.

 

Sitzungsdienst, Verteilung von Sitzungsunterlagen in Papierform

 

Die Stadt Tornesch hat seinerzeit u.a. ein Ratsinformationssystem eingeführt, um die Papierflut an Sitzungsunterlagen für das Ehrenamt einzudämmen. Mit der Politik wurde eine Regelung gefunden, dass Sitzungsunterlagen, die mehr als 50 Seiten umfassen, von der Verwaltung allen Ratsmitgliedern und bürgerlichen Ausschussmitgliedern in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Es wurde in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass dieser Umfang i.d.R. bei den Haushaltsberatungen in der Fachausschüssen überschritten wird. Es ist daher die Überlegung anzustellen, ob wirklich alle die Unterlagen in gedruckter Form benötigen oder nur die Ausschussmitglieder. ‚Auf jeden Fall ist die weitere Vorgehensweise mit den Arbeitsweisen in den Fraktionen abzustimmen. Um Beratung wird gebeten.

 

Auch über den Umfang der Sitzungsunterlagen für den Bau- und Planungsausschuss muss man sich m.E. Gedanken machen. Ist es sinnvoll, dass alle Anlagen zu F- und B-Planverfahren beigefügt werden? Übernimmt der Ausschuss hier Verwaltungsarbeit und kommt von seiner eigentlichen Thematik ab? Es bleibt auf jeden Fall festzustellen, dass die Kopiertechnik der Stadtverwaltung hierfür nicht ausgelegt ist und der Kopieraufwand erhebliche personelle Ressourcen bindet. 

Reduzieren

Anlagen

Loading...