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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/05/132

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Satzung ist am 08.11.94 in Kraft getreten. Die Satzung unterscheidet 3 Nutzungsbereiche, für die unterschiedliche Regelungen gelten:

§         den Außenbereich und die überwiegend wohnlich genutzten Bereiche,

§         die wohnlich-gewerblich gemischten Bereiche und

§         die überwiegend gewerblich genutzten Bereiche.

Die Bereiche sind in einem Plan räumlich exakt begrenzt.

 

Daneben gibt es einen Plan, in dem die Bereiche gekennzeichnet sind, in denen Großflächenwerbung und Litfasssäulen zulässig sind.

 

Anlass der Aufstellung war damals in erster Linie der Versuch, im Bereich der Läden in der Friedrichstraße sowie in der Esinger Straße die beginnende Vielzahl von Werbeanlagen zu ordnen und den Wildwuchs zu begrenzen.

 

Im Laufe der Zeit wurde jedoch mehrfach von den Festlegungen der Satzung abgewichen, zusätzlich begann die Aufstellung zahlreicher Fahnenmasten mitentsprechender Werbebeflaggung.

 

Heute ist eine Situation erreicht, die eine komplette Überarbeitung der Satzung erfordern würde oder aber die Aufhebung. Einerseits sind nämlich große gewerbliche Veränderungen im damals festgelegten Außenbereich eingetreten wie die Ansiedlung der Firmen Hawesko und Hellermann sowie der gesamte B-Planbereich 47 in Oha. Andererseits ist in heutiger Zeit schwierigster wirtschaftlicher Verhältnisse kaum noch zu rechtfertigen, dass Gewerbe und Handel nicht nach eigenem Ermessen werben dürfen.

 

Da Werbeanlagen mit einer Größe über 1 m² baugenehmigungspflichtig sind, bleibt auch bei einer Aufhebung der Satzung der Einfluss auf überzogene Maßnahmen erhalten.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

„Die „Satzung der Gemeinde Tornesch über die äußere Gestaltung von Werbeanlagen (Werbesatzung)“ wird aufgehoben.“

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