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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/441

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 77 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In der Haushaltssatzung werden die Einnahmen und Ausgaben für

 

              a) den Verwaltungshaushalt

                  und

              b) den Vermögenshaushalt

 

festgesetzt. Die Haushaltssatzung enthält weiter die Hebesätze für die von der Stadt zu erhebenden Steuern (Grundsteuern und Gewerbesteuern).

 

Die Haushaltssatzung ist gemäß §§ 4 und 28 GO Abs. 7 von der Ratsversammlung zu beschließen.

Die Fachausschüsse der Ratsversammlung haben die einzelnen Haushaltsansätze des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes beraten, soweit es um ihren Fachbereich ging.

 

Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahme und Ausgabe mit

 

              23.410.400

und der Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe mit

 

              8.963.300

 

ab. Beide Haushaltspläne sind ausgeglichen.

 

Der Verwaltungshaushalt 2013 enthält alle Einnahmen und Ausgaben, die für den Betrieb der Verwaltung und die Einrichtungen benötigt werden.

 

Auf die verwaltungsseitig eingeplante Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes von 350 v.H. auf 380 v.H. wird hier insbesondere hingewiesen.

 

Der Verwaltungshaushalt 2013 weicht mit einem Volumen von  23.410.400 € von dem des Jahres 2012 um   + 1.035.800 € ab.

 

Folgende wesentliche Veränderungen der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2013 sind gegenüber den Vorjahren anhand der Gruppierungsübersicht zu verzeichnen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Verwaltungshaushalt ist durch die planerische Berücksichtigung der Anhebung des Gewerbesteuer-Hebesatzes von 350 v.H. auf 380 v.H. zwar ausgeglichen, er wird jedoch im Wesentlichen durch folgende markante Ausgaben zunehmend belastet:

 

Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Steigerung des Unterhaltungsaufwandes gegenüber dem Rechnungsergebnis 2011 um  465.050,05 €)

 

Erhöhte Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage aufgrund der gestiegenen Steuerkraft der Stadt Tornesch im Zeitraum 1.7.2011 – 30.6.2012 (+ 388.600 € gegenüber dem Vorjahr 2012 auf  5.385.100 €)

 

Mehrkosten bei den Zinsen (Grupp. 80 = + 32.600 €) bedingt durch die für Investitionen bzw. Investitionsförderungsmaßnahmen notwendigen Kreditaufnahmen.

 

Stetig steigende Kosten für die Unterschussabdeckung der Kindertagesstätten am Ort

( + 164.300 € auf 1.937.700 €)

 

Umso wichtiger wird es für die Zukunft sein, dass Investitionen auf ihre Folgekosten überprüft werden; gerade auch in Hinsicht auf die kommende Doppik.

 

Um jedoch eine längerfristige finanzielle Absicherung des Verwaltungshaushaltes / Ergebnisplanes (in der Doppik) zu erreichen, wäre eine Anhebung der Grundsteuerhebesätze von 290 v.H. auf 330 v.H. oder besser noch auf 350 v.H. von Nöten. Bei einer Anhebung auf 350 v.H. wäre eine Mehreinnahme von 300.000 € zu erwarten.

 

Im Vermögenshaushalt 2012 sind folgende wesentliche Einnahmen und Ausgaben zu nennen:

 

 

Die Finanzierung der veranschlagten Maßnahmen erfolgt überwiegend aus Erschließungsbeiträgen, Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und einer Kreditaufnahme in Höhe von 2.369.600 €.

 

Rücklagenbestand:

 

              Stand am 31.12.2011                             51.967,68 €

              Geplante Zuführung 2012                                0,00 €

              Geplante Entnahme 2012                                      17.600,00 € (Altersteilzeitrücklage)

              Voraussichtlicher Bestand Ende 2012      34.367,68 €

              ========================================

 

Der Schuldenstand der Stadt Tornesch wird sich voraussichtlich wie folgt darstellen:

 

              Voraussichtlicher Schuldenstand per 31.12.2012 (Soll)     8.602.760,59

              (Ist-Bestand nach Tilgung derzeit = 5.719.860,59 €)

                            zzgl. geplante Kreditaufnahme (Ermächtigung aus 2012)        4.609.400,00 €

              abzüglich geplante Tilgung 2013                                                 554.363,48

             

              Voraussichtlicher Schuldenstand am 31.12.2013              12.657.797,11

 

 

Dieser Schuldenstand entspricht einer Verschuldung pro Kopf von 979,78 € / Einwohner (bei statistischer Einwohnerzahl per 31.3.2012 von 12.919).

 

Der freie Finanzspielraum 2013 beträgt  (791.100 € Zuführung vom Verwaltungshaushalt gegenüber 554.363,48 € Tilgung von Krediten)    236.736,52 € =  18,32 € / Einwohner.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Die Ratsversammlung beschließt aufgrund der Empfehlung des Finanzausschusses wie folgt:

 

  1. Die Haushaltssatzung 2013 wird

a)       im Verwaltungshaushalt in der Einnahme und Ausgabe auf                23.410.400 €

b)       im Vermögenshaushalt in der Einnahme und Ausgabe auf                8.963.300 €

festgesetzt.

 

  1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

              Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf              2.333.800 €

             

              die Verpflichtungsermächtigungen werden auf              0 €

              und

              der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf              16.000.000 €

              festgesetzt.

              Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen

              Stellen werden auf              ? Stellen

              festgesetzt.

 

  1. Die Realsteuerhebesätze werden wie folgt festgesetzt:

3.1 Grundsteuer

              a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)              290/350 v.H.

              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              290/350 v.H.

 

3.2 Gewerbesteuer              380 v.H.

 

Der Finanzplan und das Investitionsprogramm der Jahre 2013 – 2016 wird beschlossen.

 

 

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Anlagen

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