Beschlussvorlage - VO/13/464
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan 78 "Kuhlenweg - Schäferweg"
Entwurfsberatung, Freigabe des Entwurfs zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und TÖB-Beteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Joana Kunkel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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04.02.2013
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der B-Plan 78 ist Teil des Wohnungsbauprojekts „Tornesch am See“ und schließt sich südlich an den vor kurzem rechtskräftig gewordenen B-Plan 65 an. Der Aufstellungsbeschluss für den B 78 wurde bereits am 04.05.2009 gefasst. Um die Planung südlich des Kuhlenwegs fortführen zu können, soll der nächste Verfahrensschritt, die Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nun erfolgen.
Der Entwurf des B-Plan 78 greift die konzeptionellen Elemente des Wettbewerbsergebnisses zu „Tornesch am See“ auf:
- Erhalt der vorhandenen Grünstrukturen (Knicks, Baumbestand, Grabenstrukturen)
- Anbindung der Grundstücke an Grünfinger, welche den Siedlungsraum mit den Parkanlagen und der offenen Landschaft verbinden und der Ableitung des Regenwassers dienen
- Quartierübergreifende durchgehende Fuß- und Radwegeverbindungen
- Gestaltung des öffentlichen Straßenraums als „Dorfanger“
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Die Planung wird vom Planungsbüro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung in Abstimmung mit dem Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet. Die Mittel stehen im Haushalt bereit.
Zu E: Beschlussempfehlung
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf die erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen.
- Der Planentwurf zum B-Plan 78 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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82,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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603,1 kB
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