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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/13/466

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Arbeitslosenquote

Juni 2012

Dezember 2012

im Kreis Pinneberg

5,3 %

5,2 %

 

 

Erläuterungen zur Arbeitsmarktlage am 30.Dezember 2012

Die Arbeitslosenzahl ist im Kreis Pinneberg im Vergleich zum November 2012 um 159 Personen auf 8.291 gestiegen. Gegenüber dem Vorjahr liegt die Zahl um 77 Personen niedriger.

Von den insgesamt 8.291 Arbeitslosen betreute die Agentur für Arbeit (Arbeitslosenversicherung) im Dezember 3.519. Damit ist die Zahl um 158 Personen gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

Bei den Jobcentern (Grundsicherung) wurden 4.772 arbeitslose Männer und Frauen registriert. Gegenüber dem Vorjahr sank die Zahl um 235 Personen.

 

Die Zahl der im Jahresverlauf gemeldeten Stellen ging im Kreis Pinneberg konjunkturell bedingt zurück.

Insgesamt wurden seit Jahresbeginn 6.224 freie sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze gemeldet. Die Nachfrage nach Arbeitskräften lag damit im Jahr 2012 um 168 Stellen unter der des Vorjahres.

(Quelle: Auszug aus dem Internet: www.jobcenter-kreis-pinneberg.de)

 

 

 

Übersicht über Sozialhilfeleistungen des Jahres 2011 ( auszugsweise)

  

Sozialleistung/ Hilfeart

Fallzahlen (Vorjahr) 31.12.11

Fallzahlen

31.12.2012

 

Personen

31.12.2012 

 

Männl.

Weibl.

Kosten ((Vorjahr) 01.01.-31.12.11

Kosten

31.12.12

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

79

77

87

44

43

335.232,08

358.857,75

Hilfe zur Pflege außer- halb von Einrichtungen

12

16

16

6

10

66.992,32

89976,49

Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen

38

51

51

22

29

597.363,98

686.646,69

Wohngeld/ Lastenzuschuss

15

13

 ---------

---------

--------

 

 

Wohngeld/ Mietzuschuss

112

106

 ---------

---------

--------

 

 

 

 

 

Erläuterungen:

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

 

Die Fallzahlen im Bereich Grundsicherung sind relativ konstant. Die Kostensteigerung ist überwiegend auf die Regelsatzanpassung zum 01.01.2012 zurückzuführen. Der Regelsatz zum Beispiel für einen Haushaltsvorstand wurde von 364,00 € auf 374,00 € mtl. erhöht.

 

 

Hilfe zum Lebensunterhalt

 

Zurzeit haben wir in Tornesch 30 Fälle (32 Personen), die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten. Hierbei handelt es sich um Personen, die weniger als 3 Stunden täglich erwerbsfähig sind für länger als 6 Monate jedoch nicht auf Dauer. 

Die Kosten der Hilfe zum Lebensunterhalt betrug in Tornesch im Jahr 2012 198.329,72 €.

 

 

 Betreuung von Asylbewerbern

Tornesch hat 16 Asylbewerberfälle mit insgesamt 24 Personen zu betreuen. Dies ist im Verhältnis zu der Gesamtfallzahl (63 Fälle mit 98 Personen) für den Zuständigkeitsbereich Tornesch, Uetersen, Moorrege recht gering, so dass zu erwarten ist, dass die Stadt Tornesch bei den nächsten Zuweisungen verstärkt berücksichtigt werden wird.

Die Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz betrugen im Jahr 2012 für Tornesch 115.038,62 €. Die Mehrausgaben sind aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.12 entstanden. Hiernach erfolgte vorerst zum 01.07.2012 für Asylbewerber, die nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen erhalten, eine Regelsatzanpassung um ca. 30 % (Erhöhung mtl. ca. 120,00 €). Nach der endgültigen Neufassung des Gesetzes bleibt abzuwarten, wie weit rückwirkend (max. 01.01.2011) Leistungen noch nachgezahlt werden müssen.

 

 

Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen

Im Bereich der Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen ist weiterhin mit einer Steigerung der Fallzahlen sowie der Kosten zu rechnen, da bei den meisten Hilfebedürftigen das eigene Einkommen inklusive dem Pflegegeld nicht ausreicht, um die Heimkosten bzw. die Kosten für den ambulanten Pflegedienst zu decken.

 

Seit dem 30.10.2012 ist das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz vom 23.10.2012 in Kraft getreten. Die Leistungsverbesserungen werden allerdings erst zum 01.01.2013 wirksam. Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz hat die Bundesregierung auf den demographischen Wandel reagiert.

Zum ersten Mal erhalten Menschen mit Demenz, die bisher kaum oder gar nicht berücksichtigt wurden, Leistungen der Pflegeversicherung. Angehörige und Pflegebedürftige haben in Zukunft mehr Wahlfreiheit, um die Pflege an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. So können sie Zeitkontingente mit ambulanten Diensten vereinbaren.

Außerdem werden neue Wohnformen gefördert, damit die Menschen so lange wie möglich in ihrem häuslichen Umfeld bleiben können und nicht ins Heim gehen müssen.

Mehr Transparenz und Service der Pflegekassen sind weitere Verbesserungen für Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.

Mit dem Aufbau einer staatlich geförderten privaten Pflegevorsorge wird die Absicherung für den Pflegefall gestärkt. Die staatliche Zulage von 60,00 € im Jahr soll auch Menschen mit geringerem Einkommen den Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung ermöglichen.

 

Wohngeld

 

Die Fallzahlen beim Wohngeld sind weitgehend konstant.

 

Künftig soll zur Vermeidung der rechtswidrigen Inanspruchnahme des Wohngeldes ein automatischer Datenabgleich bundesweit eingeführt werden. Dafür wurde auf Bundesebene mit dem Dritten Gesetz zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften und der Elften Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage geschaffen.

Der automatische Datenabgleich soll grundsätzlich vierteljährlich für die jeweils drei vorangegangenen Kalendermonate erfolgen und erstmals nach dem 1. Quartal 2013 (in Schleswig-Holstein erstmals nach dem 2. Quartal) durchgeführt werden.

 

Nach Meinung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein geht mit der Einführung des automatischen Datenabgleichs voraussichtlich im ersten und im zweiten Jahr eine erhebliche Mehrbelastung der Wohngeldbehörden einher.

Es ist damit zu rechnen, dass ca. 45 % der Fälle im automatisierten Datenabgleich auffallen. Dies zeigte sich in Ländern, die einen solchen automatisierten Datenabgleich bereits auf Landesebene durchführen.

Der erhöhte Arbeitsaufwand resultiert aus der Verarbeitung der Prüfergebnisse des Datenabgleichs. Die Wohngeldbehörden erhalten nach Überprüfung der Daten die Mitteilung, in welchen Fällen Unregelmäßigkeiten bzw. Widersprüche bestehen. In diesen Fällen haben die Wohngeldstellen von Amtswegen weitere Sachverhaltsaufklärung zu betreiben und ggf. anschließend weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Dies kann Neuberechnungen des Wohngeldes mit Rückforderungen sowie einzuleitende Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren umfassen.

 

Es wird insbesondere nach der erstmaligen Durchführung des Datenabgleichs zu einer Belastungsspitze kommen, da dann alle laufenden Wohngeldfälle erstmals überprüft werden und damit zu rechnen ist, dass eine Vielzahl der laufenden Fälle einer Bearbeitung bedürfen.

 

Die ersten Prüfergebnisse des Datenabgleichs werden in Schleswig-Holstein wahrscheinlich Mitte Juli bzw. August 2013 den Wohngeldbehörden zur Bearbeitung vorliegen.

 

Nach dem die beiden erstmaligen Abgleiche vollständig erfolgt sind (Ende 2013), wird sich der Arbeitsaufwand wieder reduzieren. Aufgrund der Erfahrungen der anderen Bundesländer, die bereits Abgleiche durchführen, ist derzeit davon auszugehen, dass in den (ab dem 2. Jahr) dann folgenden,regelmäßig wiederkehrenden vierteljährlichen Datenabgleichen ca. 5% der Wohngeldfälle auffallen werden und zu bearbeiten sind.

 

 

 

Wohngeldzahlungen 01.01. – 31.12.2012 für die Stadt Tornesch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Monat

    Kosten

 

Fälle

 

      Kosten

 

Fälle

 

   Gesamt

Fälle

 

Mietzuschuss

 

 

Lastenzuschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Januar

13.933,16 €

 

101

 

1.996,00 €

 

12

 

15.989,16 €

113

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Februar

15.564,00 €

 

106

 

2.701,00 €

 

13

 

18.265,00 €

119

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

März

13.964,00 €

 

106

 

2.427,00 €

 

14

 

16.391,00 €

120

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April

16.071,00 €

 

111

 

2.271,00 €

 

13

 

18.342,00 €

124

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mai

15.436,00 €

 

103

 

3.027,00 €

 

15

 

18.463,00 €

118

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Juni

15.621,00 €

 

114

 

4.669,00 €

 

15

 

20.290,00 €

129

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Juli

13.912,00 €

 

106

 

3.686,00 €

 

15

 

17.598,00 €

121

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

August

16.373,00 €

 

109

 

2.532,00 €

 

13

 

18.905,00 €

122

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

September

16.249,00 €

 

104

 

3.079,00 €

 

14

 

19.328,00 €

118

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oktober

14.064,00 €

 

101

 

2.391,00 €

 

12

 

16.455,00 €

113

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

November

15.416,00 €

 

104

 

2.391,00 €

 

12

 

17.807,00 €

116

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dezember

19.020,00 €

 

109

 

2.155,00 €

 

11

 

21.175,00 €

120

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

185.683,16 €

106

 

33325,00 €

13

 

219.008,16 €

119

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

        

 

 

 

 

 

Wohnungsangebote/ Mietangebote in Tornesch

– Offensive für bezahlbaren Wohnraum - 

Im Sog der rasant steigenden Mieten in Hamburg wird auch Wohnen im Hamburger Rand immer teurer. Diese Erkenntnis führt im Land Schleswig-Holstein zu einer „Offensive für bezahlbaren Wohnraum“. Gemeint ist damit eine Überprüfung der derzeitigen Förderkriterien für die Schaffung von öffentlich geförderten Wohnungen durch Investoren. Auch in Tornesch wird bezahlbarer Wohnraum knapp. Der zweimalige Eigentümerwechsel der 264 Mietwohnungen in der Pommernstraße führte zu einem vorzeitigen Wegfall der Mietpreisbindung, soll heißen, dass die Mieten im Rahmen der gesetzlich zugelassenen Steigerungsraten an die ortüblichen Vergleichsmieten angepasst werden können. Derzeit gibt es in Tornesch 157 Wohnungen, die einer Mietpreisbindung unterliegen, weil öffentliche Mittel beim Bau gewährt wurden. Die meisten von ihnen sind jedoch für Mietinteressenten im Seniorenalter – also barrierearm – erstellt. Die Vermietung richtet sich somit auch vornehmlich an diesen Personenkreis. Lediglich 44 Wohnungen stehen auch für Familien und Altersgruppen unterhalb der Altersgruppe der Senioren zur Verfügung. Gegenwärtig besteht jedoch kein Leerstand und somit auch kein Angebot.

Mit der Schaffung von 259 Wohneinheiten im Baugebiet „Tornesch am See“ wird ein erforderliches Angebot geschaffen. 90 dieser Wohnungen werden mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, so dass auch wieder ein Angebot für angemessenen Wohnraum für die 260 Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II und für Familien mit geringem Einkommen entsteht. Zusätzlich liegt seit kurzem eine Genehmigung für die Adlershorst Baugenossenschaft für den Bau von 24 öffentlich geförderten Wohnungen im Bereich Am Grevenberg/ Friedrichstraße vor. Geplant sind 2 und 3 Zimmerwohnungen in einer Größe von 50 bis 65 qm, die den Bestimmungen des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetzes für die Ausgabe von Wohnberechtigungsscheinen entspricht.

 

Nach Erhebungen der GEWOS GmbH beträgt die Durchschnittsnettokaltmiete in Tornesch 7,-- €/qm. (Uetersen 6,86 €, Pinneberg 7,60 €, Elmshorn 6,72 €, Wedel 8,33 €)

Das Land Schleswig-Holstein will den I. Förderweg aus dem Zweckvermögen Wohnraumförderung SH für Investoren attraktiver machen, damit ein Anreiz zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum entsteht. Das Interesse ging in 2012 erheblich zurück, weil die Baukosten erheblich gestiegen waren und mit den gebundenen Mietenpreisen keine Kostendeckung mehr zu erreichen waren.  Verhandlungen zur Anpassung der Förderkriterien laufen und stehen kurz vor dem Abschluss. Einher damit geht auch die Entwicklung eines 2. Förderweges für  Mietinteressenten mit mittlerem Einkommen. Bei einer Veranstaltung für eine „Offensive zur Schaffung von  bezahlbarem Wohnraum im Hamburger Rand“ wurde dargestellt, dass auch Familien mit der Einkommensgruppe eines Studienrates in den Genuss einer Bezugsberechtigung einer solchen Wohnung kommen können. Voraussetzung ist jedoch, dass in einem Quartier auch in der doppelten Anzahl Angebote mit einer Objektförderung des I. Förderweges vorhanden sind.

Damit die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für die Investoren attraktiv wird, sind kostengünstige Grundstücke von den Kommunen anzubieten und eine abgestimmte zügige Bauleitplanung erforderlich. Hierauf wies der Innenminister Andreas Breitner in der Veranstaltung in Norderstedt ausdrücklich hin.

 

Zur Übersicht über das Angebot von preisgebundenem Wohnraum und der Überprüfung der ordnungsgemäßen Vergaben wird in Tornesch derzeit ein Wohnungskataster erstellt. Selbstverständlich führt dies nicht zu einem Mehrangebot. Überlegenswert ist jedoch für Investoren auch der innerörtliche Belegungstausch von Immobilien unterhalb eines Kooperationsvertrages.  Über die weitere Entwicklung  wird berichtet werden, sobald die neuen Förderkriterien verabschiedet sind.

Selbstverständlich bleibt neben dieser Förderung auch die Individualförderung für Eigentumsmaßnahmen erhalten. Zusätzlich fördert die Investitionsbank Schleswig-Holstein energetische

Maßnahmen.  

 

 

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Anlagen

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