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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/468

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die 41. FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren zur 3. Änderung und Erweiterung des B-Plan 47. Planungsziel ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine arrondierende Erweiterung der gewerblichen Bauflächen am Businesspark Tornesch.

Hintergrund: Als das Gewerbegebiet (heutiger „Businesspark Tornesch“) Ende der 90er Jahre konzipiert wurde, wurden die Betriebsflächen des Geflügelhofs Neumann am Asperhorner Weg nicht mit in den Bebauungsplan bzw. die FNP-Änderung aufgenommen, da diese auf Grund der Eigentumsverhältnisse und der vorgesehenen landwirtschaftlichen Nutzung für eine gewerbliche Nutzung nicht zur Verfügung standen. Auf Grund agrarstruktureller Veränderungen stellt sich diese Situation nun anders dar: die an den Betrieb angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Freiflächen sind funktional nicht mehr an den Betrieb des Geflügelhofes gebunden.

 

Die rechteckige, zurzeit als Grünland genutzte Fläche wird im Südwesten und Nordwesten von Flächen des Businessparks, im Nordosten durch die Kreisstraße K 21 Oha und im Südosten durch den Geflügelhof Neumann begrenzt. Die Fläche bietet sich für eine Erweiterung der gewerblichen Nutzung an, da auf Grund der gewerblichen Vorbelastungen des Umfelds keine wesentlichen Konflikte mit dem Naturschutz und Landschaftsbild zu erwarten sind. Bestehende Grünstrukturen am Rande des Gebiets (Doppelredder, Knicks) können mit in die Planung integriert werden. Die Erschließung kann von Südwesten über die Lise-Meitner-Allee erfolgen. Der bisher als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzte Bereich des Geflügelhofes wird ebenfalls als Baufläche festgesetzt, um den Bestand des Geflügelhofes planungsrechtlich abzusichern.

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 41. Änderung " Businesspark Tornesch - Erweiterung nördlich Asperhorner Weg" für das Gebiet südwestlich der Kreisstraße K 21 Oha in einer Tiefe von 170 bis 200 m und nordwestlich des Asperhorner Wegs in einer Tiefe von 350 m aufgestellt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf die erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  4. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen.

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Anlagen

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