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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/469

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Der Tennisclub Tornesch e.V. beabsichtigt, einen Teil der vorhandenen Tennisplätze auf dem Vereinsgelände an der Friedlandstraße zu überdachen, um die Anlage bedarfsgerechter und attraktiver gestalten zu können – und um insbesondere in den Wintermonaten Fahrten zu auswärtigen Tennishallen vermeiden zu können. Der rechtskräftige B-Plan 67 setzt für den Bereich der geplanten Tennishalle bereits die Nutzung „Sondergebiet Tennis“ fest. Die Errichtung von baulichen Anlagen im Bereich der Tennisplätze ist nach dem rechtskräftigen B-Plan jedoch nicht zulässig.

 

Um den Bau einer Tennishalle planungsrechtlich vorzubereiten, bedarf es der Ergänzung eines entsprechenden Baufensters im Bebauungsplan. Die 2. Änderung des B-Plan 67 verfolgt dieses Planungsziel.

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
  1. Für das Gebiet südlich der Friedlandstraße in einer Tiefe von 170 m westlich des Paul-Klee-Wegs in einer Tiefe von 110 m wird die 2. Änderung des B-Plan 67 aufgestellt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf die erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  4. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen.

 

 

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Anlagen

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