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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/349-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

In der Sitzung am 29.10.2012 wurde über den Antrag des DRK für eine Sanierung einer Dachkuppel sowie von Fensterelementen beraten. Einstimmig wurde entschieden zunächst eine Reparatur vorzunehmen und für eine Sanierung ein Gesamtkonzept zu erarbeiten. Dieser Sanierung sollten auch die Kosten für einen eventuellen Neubau auf dem Grundstück gegenübergestellt werden. Ein Neubau war bereits kalkuliert worden und wäre nur dann wirtschaftlich, wenn entsprechende Zuschüsse von Land und Kreis gewährt würden. Entsprechende Anfragen diesbezüglich verliefen leider negativ. Als Begründung wurde schriftlich mitgeteilt, dass eine Förderung nicht in Betracht käme, weil keine zusätzlichen Betreuungsplätze geschaffen werden würden.

Verbliebe lediglich die Sanierung der Einrichtung auf Neubaustandard. Ein solcher Sanierungsumfang ist aus Sicht der Stadt nicht trägervertraglich vereinbart und erfordert eine Klärung der Eigentumsverhältnisse für die anschließende Sicherstellung der Abschreibung und der Verbuchungen. Die Restwertermittlung des Gebäudes einschließlich des vorzeitigen Heimfalles des Erbbaurechtes lag bereits vor und wurde dem DRK Kreisverband nochmals zum Angebot gemacht. Damit verbunden war auch der Abschluss eines langfristigen Mietvertrages für das dann auf Neubaustandard sanierte Gebäude.

Mit Schreiben vom 15.11.2012 teilte der Geschäftsführer des DRK-Kreisverbandes Herr Reinhold Kinle mit, dass der Vorstand das Angebot in seiner außerordentlichen Sitzung am 13.11.2012 beraten und die Annahme abgelehnt habe. Gleichzeitig habe der Vorstand auf § 6 des Trägervertrages verwiesen, nach dem die Stadt verpflichtet sei, Sanierungen am Gebäude und Inventar vorzunehmen. Es würde nunmehr erwartet werden, dass die Stadt die notwendigen Sanierungen am Gebäude des DRK finanziert.

Nochmals wurde dargestellt, dass mit dieser Passage des Trägervertrages übliche Sanierungen/ Reparaturen gemeint gewesen seien. Keinesfalls kann es hier jedoch um aktivierungspflichtige Sanierungen handeln, für die auch Abschreibungen vorzunehmen sind und die einen Neubaustandard herbeiführen.

Deshalb wurde der DRK-Kreisverband gebeten, die notwendigen Reparaturen aufzugeben.

Dieser Bitte folgte das anliegende Gesamtkonzept, dass verwaltungsseitig grundsätzlich positiv bewertet wird, jedoch wieder eine Gesamtsanierung auf Neubaustandard darstellt. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen werden die notwendigen Raumgrößen für die Betreuung mit 20 Kindern pro Elementargruppe geschaffen. Für die Verbesserung organisatorischer Abläufe, eines ruhigeren Bereiches für die Kleinstkinder, die Sanierung der Sanitärbereiche, der Fenster- und Dachsanierung sowie der Schaffung einer energetisch sinnvollen Gebäudehülle wurden Kosten in Höhe von 1.328.418,16 € ermittelt. Erneut wurde Rücksprache mit Herrn Kinle gehalten. In einem Telefonat schlug er vor, dass die Stadt in einzelnen Teilabschnitten die notwendigen Maßnahmen durchführen könne. Dem wurde jedoch entgegen gehalten, dass die Dachsanierung als notwendigste Maßnahme durchgeführte werden müsse. Sollte diese vorangestellt werden, schließt sich allerdings ein Gebäudeanbau, bei dem das Dach erneut ergänzt werden müsste, unter Beachtung der Grundsätze wirtschaftlicher Abläufe aus. Somit spräche vieles für eine Gesamtmaßnahme.

Erfreulich ist, dass das Land Schleswig-Holstein für energetische Sanierungsmaßnahmen an Schulen und Kindertagesstätten in den Jahren 2013 bis 2015 insgesamt 15,1 MIO € bereit stellen will. Von den im Konzept enthaltenen Maßnahmen für die DRK-Kindertagesstätte dürfte nach ersten Mitteilungen die Dachsanierung, die Sanierung der Fenster sowie die Wärmeverbundfassade zu bezuschussen sein. Leider werden die Richtlinien derzeit noch erarbeitet, so dass noch keine Kenntnis über eine mögliche Förderhöhe besteht.

 

Nach wie vor bleibt jedoch das Problem des Eigentums am Gebäude. Für die Finanzierung wurden dem DRK-Kreisverband nochmals folgende Alternativen aufgezeigt, über die in der Sitzung des Vorstandes am 22.01.2013 beraten werden soll:

 

I. Alternative:

 

Die Stadt Tornesch erneuert nochmals das Angebot zur Entschädigung des vorzeitigen Heimfalls des Erbbaurechtes und Ausgleich des dem DRK zustehenden Gebäuderestwertes im Betrag zu 147.785,86 €. Das Gebäude nebst Grundstück könnte dann in die Grundstücksgesellschaft Tornesch eingebracht werden und die Gesamtmaßnahmen von der Grundstücksgesellschaft Tornesch finanziert werden. Mit dem DRK würde ein langfristiger Mietvertrag geschlossen werden. Die Mietzahlungen würden im Rahmen der Betriebskosten mit berücksichtigt werden.

 

II. Alternative:

 

Das ausgegebene Erbbaurecht wird vorzeitig zurückgegeben. Dem DRK wird das Grundstück zum Kauf angeboten. Ortsüblicher Preis für ein Wohnbaugrundstück ist derzeit 150,--/ 170,-- €/qm.  Das Grundstück in der Pommernstraße für den Bau einer Kindertagesstätte durch WABE e. V.  wurde zu einem Preis von 90,-- €/qm erworben. Das Grundstück in der Friedlandstraße ist 4.606 qm groß und würde demnach zu einem Preis von 414.540,-- € angeboten werden. Diesem wäre der Wertausgleich aus vorzeitiger Rückgabe des Erbbaurechts im Betrag zu 133.000,-- € gegenzurechnen, so dass es bei einem Kaufpreis von 281.540,--€ verbliebe.

Das DRK wäre Grundstückeigentümer und die Finanzierung der Sanierungsmaßnahme würde neben dem Landeszuschuss für energetische Sanierung über ein Darlehen vom freien Finanzmarkt einzuwerben. Unter der Voraussetzung einer Änderung des Trägervertrages, mit welcher für jedes betreute Kind nach der Hamburger Kita-Card eine Gebäudepauschale gewährt würde, wäre eine Finanzierung durch das DRK möglich. In diesem Fall wäre das DRK Eigentümerin des Gebäudes und hätte natürlich auch die Unterhaltung, die ebenfalls vom Standard festzuschreiben wäre, zu verantworten. Die Stadt Tornesch verzichtet auf den Ausgleich ihres Anteiles am derzeitigen Gebäuderestwert.

 

III. Alternative: 

 

Das vertraglich zugesicherte Erbbaurecht bleibt für die Restlaufzeit bestehen.  Bei Ablauf des Erbbaurechts kann der Grunderwerb erfolgen. In diesem Fall wäre zunächst lediglich der über dem leider noch nicht bekannten Zuschuss liegende Finanzbedarf abzusichern.

Auch in diesem Fall können im Rahmen der unter Alternative II. dargestellten Gebäudepauschale refinanziert werden.

Im Fall der Alternative II und III hat das DRK künftig die Gebäudeunterhaltung sicherzustellen. Insoweit bleibt es bei der Notwendigkeit einer Anpassung des Trägervertrages.

 

Für die Alternativen II und III besteht auch die Möglichkeit, dass die Stadt Tornesch dem DRK ein Darlehen für die Investitionsmaßnahme gewähren könnte. Dieses wäre mit einer Laufzeit von 20 Jahren versehen. Im Dezember 2012 konnte die Stadt Tornesch ein Kommunaldarlehn zu einem Zinssatz von 2,242 % eff. einwerben. Dieses Angebot ist natürlich freibleibend und würde den künftigen Marktkonditionen für Kommunaldarlehn anzupassen sein. Derzeit können diese jedoch günstig eingeworben werden.

 

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage lag noch keine Antwort des DRK Kreisverbandes vor. Über eine später eingehende Antwort wird mündlich in der Sitzung berichtet werden. 

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Eine Gebäudepauschale (Gebäudeanteil pro Kind) würde derzeit  jährlich 84.669,60€ (Grundlage 2011) betragen. Derzeit sind im Haushalt für Gebäudeunterhaltung und Betriebskosten 66.000,-- € veranschlagt.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

1. Der Umsetzung des  Konzeptes zur Sanierung der DRK-Kindertagesstätte wird zuge-

    stimmt, sofern eine Klärung für die  Finanzierung der Maßnahmen mit dem DRK auf der

    Grundlage der aufgezeigten Alternativen herbeigeführt werden kann.

 

 

2. Für den Fall, dass keine der aufgezeigten Alternativen gewählt wird, sind ausschließlich

    die trägervertraglich abgesicherten Reparaturen durchzuführen und die Kosten dafür zu

    übernehmen.

 

2. Damit für die Zukunft eine Neuregelung für die Finanzierung der Kindertagesstätte auf der

    Grundlage des Kita-Card-Modells der Stadt Hamburg getroffen werden kann, ist der Trä-

    gervertrag zu kündigen und für die Zukunft eine Finanzierungsvereinbarung auf der

    Grundlage belegter Kindergartenplätze nach dem Hamburger Kita-Modell zu schließen.

    Die Verwaltung wird gebeten, einen Entwurf zu erarbeiten und die Verhandlungen mit dem

    DRK-Kreisverband aufzunehmen.

 

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Anlagen

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