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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/13/476

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Bereich Jugend

 

Jugendfahrten:

Im Haushaltsjahr 2012 wurden  insgesamt 33 Anträge auf Förderung eingereicht (2011: 23 Anträge). Hiervon konnten nach Eingang und Prüfung der Verwendungsnachweise 21 Maßnahmen  entsprechend  den Förderrichtlinien der Stadt Tornesch gefördert werden.  Es wurden Haushaltsmittel in Höhe von 2.364,00 € zur Auszahlung gebracht.

 

Kostenausgleich gem. § 25a Kindertagesstättengesetz:

Im laufenden Kindergartenjahr werden zurzeit  insgesamt 19 Kinder aus Tornesch gegen Kostenausgleich in auswärtigen Einrichtungen betreut (insbesondere Kindertagesstätte Waldstraße in Pinneberg und Waldorfkindergarten Uetersen sowie 3 Kinder in Hamburger Einrichtungen). Hiervon haben 5 Kinder das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet.

Demgegenüber werden in Tornescher Einrichtungen zurzeit insgesamt 10 Kinder  aus Fremdgemeinden, insbesondere aus Uetersen,  betreut, für die die Stadt Tornesch einen Kostenausgleich erhält.

 

Gewährung des „KiTa-Talers“ sowie freiwillige Sozialstaffel in Einrichtungen  im Haushaltsjahr 2012

Im vergangenen Haushaltsjahr wurden insgesamt freiwillige Fördermittel in Höhe von rd. 98.700,00 € von den Einrichtungsträgern abgerechnet (2011: 94.300,00 €).

 

Gewährung des „KiTa-Talers“ sowie Zuschussgewährung pro Betreuungsstunde bei Betreuung in Tagespflege im Haushaltsjahr 2012:

Für insgesamt 46 Kinder wurde ein Antrag auf Förderung eingereicht. Auszahlungen für die Gewährung des „KiTa-Taler’s“ sind in Höhe von  4.200,00,-- €  erfolgt; die Gesamtsumme der Zuschussgewährung pro Betreuungsstunde betrug 24.500,00 €. Die Mehrkosten aus der Gesamtsumme KiTa-Taler + Förderung von  Betreuungsstunde bei Tagespflege betragen im Vergleich zum Haushaltsjahr 2011 rd. 7.200,00 €. Für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.07.2013 liegen zurzeit für 35 Betreuungsverträge Anträge zur Gewährung dieser freiwilligen Leistung vor.

 

 

 

Umsetzung der bedarfsgerechten Vorhaltung von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige

Ab dem 01.08.2013 besteht für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres ein subjektiver einklagbarer Rechtsanspruch gemäß § 24 SGB VIII (Abs. 2 und 3) auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte bzw. einer anerkannten Tagespflegestelle. Bei Nichterfüllung eines mitgeteilten Bedarfes richtet sich eine etwaige Klage gegen die Träger der Jugendhilfe (Kreis Pinneberg). Einhergehend mit der Umsetzung dieses Rechtsanspruches ist darauf hinzuweisen, dass auch unter Dreijährige Kinder mit besonderem Förderbedarf bzw. bestehender körperlicher und / oder  geistiger Behinderungen einen Anspruch auf die Versorgung mit einem bedarfsgerechten Betreuungsplatz haben. Nach Einschätzung der Verwaltung ist absehbar, dass hier voraussichtlich besondere Einzelfalllösungen gefunden werden müssen, da es derzeit keine speziellen Angebote gibt. Zudem wird immer eine Eingliederungsvereinbarung auf der Grundlage des jeweiligen Förderbedarfes geschlossen werden müssen. Leider stehen derzeit lediglich Betreuungsplätze für Kinder mit besonderem Förderbedarf ab Vollendung des 3. Lebensjahres bei der Einrichtung der Lebenshilfe zur Verfügung. 

Anlässlich der Grundsteinlegung für die Kindertagesstätte der WABE e.V. in der Pommernstraße wurde bereits dargestellt, dass ab 01.08.2013 in Tornesch insgesamt 95 Betreuungsplätze für unter 3-jährige Kinder zur Verfügung stehen. Zusammen mit den bewährten Angeboten der Tagespflege (50 Plätze)bestehen 145 Betreuungsangebote für diese Altersgruppe. Unter Zugrundelegung von 205 Geburten für diese Jahrgänge ist somit eine Versorgungsquote von rd. 70% feststellbar. Verwaltungsseitig wird unterstellt, dass dieses Angebot den Bedarf decken wird.

 

Am 01.02.2013 wird sich der Bundesrat ein drittes Mal mit einer letztmaligen Bewilligung von Fördermitteln für den U3-Ausbau (Investitionen) befassen. Nach den Entwürfen sollen nochmals bis zu 19,5 MIO € für die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen bereitgestellt werden. Um einen schnellen Mittelabschluss zu gewährleisten, hat der Bund enge Fristen für die Mittelbindung angesetzt. So müssen bis spätestens 28.02.2013 die vollständigen Förderanträge beim Land vorliegen. Da weitere Maßnahmen in Tornesch derzeit nicht geplant sind, wurden keine Anträge gestellt.

 

Energetische Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen

Im Rahmen der Verhandlungen des Fiskalpaktes will das Land Schleswig-Holstein insgesamt 15,1 MIO € für die energetische Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen bereitstellen. Derzeit werden die Richtlinien erarbeitet, die für Ende Januar/ Anfang Februar 2013 in Aussicht gestellt wurden.

 

 

Schulen

 

Verfahrensstand im Schullastenausgleich

 

Strittig bei der Berechnung des Schullastenausgleich war – wie bereits mit Vorlage VO/12/417 mitgeteilt- unter anderem die Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen zur Ermittlung der Abschreibungssätze. Der Städteverband hat in der Sache weiter verhandelt. In einem Telefonat zwischen Herrn Bürgermeister Krügel und dem Geschäftsführer des Städteverbandes wurde mitgeteilt, dass eine Einigung dahingehend erzielt wurde, dass für die Betriebskosten eine gesetzmäßige Vollkostenrechnung erstellt wird und es als Ausgleich für Investitionen bei dem Satz in Höhe von 250,-- €/Schüler/in/Jahr verbleiben soll. Sobald diese Information schriftlich bestätigt wurde, werden die Abrechnungen überarbeitet.

             

 

 

 

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