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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/478

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gem. Richtlinien der Stadt Tornesch über die Schülerbeförderung der Kinder an den Grundschulen in Tornesch wurde die Schülerbeförderung für Kinder eingerichtet.

Folgende Voraussetzungen mussten vorliegen:

-          Transport zu den Grundschulen in Tornesch,  jedoch nur Kinder aus dem Ortsteil Ahrenlohe

-          Begrenzt auf Kinder im ersten und zweiten Schuljahr

-          Der Schulweg muss mehr als 2 km betragen

 

Im Schuljahr 2013/2014 werden voraussichtlich folgende Kinder befördert:

 

 

Zur Fritz-Reuter-Schule

 

 

Name,Vorname

Straße

Klasse

Hin-/Rückfahrt

Anmerkung

B.,M.

Hörnweg

4

Hin-/Rückfahrt

 

K., J.-G.

Wachsbleicherweg

3

Hinfahrt

 

M., C.

Uetersener Str.

3

Hinfahrt

 

M., T.

Uetersener Str.

4

Hinfahrt

 

St., D.

Hörnweg

4

Hin-/Rückfahrt

 

W., J.

Hörnweg

3

Hin-/Rückfahrt

 

W., L.

Hörnweg

2

Hin-/Rückfahrt

schwerbehindert

W., R.

Hypatiastr.

3

Hinfahrt

 

 

Nur das Kind in der 2. Klasse hat gem. Richtlinien der Stadt Tornesch einen Anspruch auf Beförderung.

 

 

Zur Johannes-Schwennesen-Schule

 

Name,Vorname

Straße

Klasse

Hin-/Rückfahrt

Anmerkung

C., T.

Pastorendamm

3

Hinfahrt

 

M., L.

Wiesengrund

2

Rückfahrt

 

M., A.

An der Kirche

4

Hin-/Rückfahrt

Rollstuhlfahrerin

M., L.

Ahrenloher Str.

2

Hin-/Rückfahrt

 

M., S.

Ahrenloher Str.

4

Hin-/Rückfahrt

 

St., V.

Ahrenloher Str.

4

Hin-/Rückfahrt

 

St., K.

Ahrenloher Str.

4

Hin-/Rückfahrt

 

St., Marina

Ahrenloher Str.

2

Hin-/Rückfahrt

 

 

 

Lt. Richtlinien der Stadt Tornesch haben nur 3 Kinder in der 2. Klasse sowie die Rollstuhlfahrerin  einen Anspruch auf die Beförderung.

 

Da der Schulbus über eine Rollstuhlrampe verfügt, erweist sich die Beförderung der Rollstuhlfahrerin als sehr praktikabel. Eine Beförderung mit einem Taxi würde sich schwierig gestalten, da die Taxiunternehmen selten über rollstuhlgerechte Wagen verfügen.

 

 

 

Zur Klaus-Groth-Schule

 

Name, Vorname

Straße

Klasse

Hin-/Rückfahrt

Anmerkung

 

H., J.

 

Ahrenloher Str.

 

10

 

nur Hinfahrt

 

 

schwerbehindert

 

Da der späte Schulschluss nicht in der Arbeitszeit des Schulbusfahrers liegt, wird der Schüler nach dem Unterricht mit dem Taxi nach Hause befördert.

 

 

Die Nachfrage der Beförderung von Schülerinnen und Schülern der 1. und 2. Klassen ist z.Zt. sehr gering, so dass, um den Schulbus annähernd auszulasten auch Kinder der 3. und 4. Klasse befördert werden können.

 

Für das Schuljahr 2013/2014 liegen nach Auskunft der Fritz-Reuter-Schule und Johannes-Schwennesen-Schule keine Anmeldungen für die Beförderung mit dem Schulbus von Schulanfängern vor.

 

Im Schuljahr 2013/2014 ist eine Beförderung von Schülern von der Johannes-Schwennesen-Schule zur Betreuungsklasse an der Fritz-Reuter-Schule nicht mehr notwendig, da an jeder Schule ein gutes Betreuungsangebot zur Verfügung steht bzw. stehen wird.

 

 

In 2012 beliefen sich die Ausgaben für den Schulbus auf

 

-          Betriebskosten (Reparatur, Benzin, Autowäsche)      9.689,18 Euro

-          KFZ-Steuer, KFZ-Versicherung                                   1.174,70 Euro

-          Abschreibungen                                                           7.785,00 Euro

-          Verzinsung                                                                      934,21 Euro

-          Personalkosten Schulbusfahrer                                 27.217,59 Euro

 

Insgesamt                                         46.800,81Euro

 

 

Als Einnahmen stehen der von den Eltern zu zahlende Eigenanteil im Schuljahr 2012 i. H. v. ca.  4.500,- Euro sowie die Bezuschussung durch den Kreis Pinneberg i. H. v. ca. 500,- gegenüber.

 

Ab 2013 hat das Schulamt des Kreises Pinneberg der Verlängerung der Zulassung für den freigestellten Schülerverkehr, soweit es die Kostenerstattung betrifft, nicht zugestimmt.

Nach der Schülerbeförderungssatzung haben Grundschüler grundsätzlich keinen Beförderungsanspruch, da in Tornesch je Ortsteil eine Grundschule besteht und somit Schulort und Wohnort identisch ist.

 

Lediglich die  behinderten Kinder sind auf den freigestellten Schülerverkehr angewiesen.

Auch für Kinder aus dem Hörnweg, Vossberg und Hypatiastraße ließe sich aufgrund fehlender bzw. schlechter ÖPNV-Verbindung ein Beförderungsanspruch begründen.

 

Dennoch rechtfertigt die Anzahl der zu befördernden Schüler langfristig nicht die Unterhaltung eines stadteigenen Schulbusses und auch die Auslastung des Schulbusfahrers ist nachhaltig nicht zu realisieren. Es ist daher darüber zu entscheiden, ob der Schulbus ab dem Schuljahr 2013/2014 weiter unterhalten werden soll. 

 

Unzweifelhaft ist, dass für die behinderten Schülerinnen und Schüler sowie aus den entlegenen Gebieten mit fehlender bzw. schlechter ÖPNV-Verbindung eine Beförderung sicherzustellen ist. Hierfür sollten jedoch angesichts der Kosten für die Unterhaltung des Schulbusses Beförderungen durch ansässige Beförderungsunternehmen ausgeschrieben werden. Sicherlich würden hierdurch erhebliche Kosten eingespart werden können.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Kalkulation möglicher anfallender Kosten, bei der Beförderung der Schulkinder mit einem Taxi:

 

Einfache Taxifahrt ca. 9,- Euro, hin und zurück  18,- Euro

 

5 Kinder x 18,- Euro x 5 Tage = 450,- Euro

 

ausgehend von 40 Wochen Schulzeiten = 450,- Euro x 40 Wochen = 18.000,- Euro (Gesamt)

                                                                                                       (3.600,--/Kind/Jahr)

 

 

Kinder, die im gleichen Einzugsbereich wohnen und zur gleichen Zeit Schulanfang und Schulschluss haben, könnten eventuell mit einem Großraumtaxi befördert werden.

 

Fraglich ist jedoch, ob Taxenbetriebe den Transport übernehmen würden, da eine große Anzahl an Taxis für diese Fahrten fest gebunden ist und nicht für andere Fahrten am Morgen und am Mittag zur Verfügung stehen. Jedoch könnten auch andere Transportunternehmen angefragt werden, zumal auch die Anzahl der zu befördernden Kinder sinkt.

 

Der gegenwärtige Verkaufswert des Fahrzeuges wird derzeit ermittelt und mündlich in der Sitzung mitgeteilt werden. 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Die Verwaltung wird gebeten, die Einstellung der Schülerbeförderung mit dem stadteigenen Schulbus zum Ende des Schuljahres 2012/2013 vorzubereiten und über weitere Schritte zu berichten.

 

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Anlagen

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