Beschlussvorlage - VO/12/438-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Hauptsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
18.02.2013
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Änderung der Hauptsatzung wurde zuletzt in der Sitzung des Hauptausschusses am 12.11.2012 beraten. Die Vorlage wurde beraten und zurückgestellt. Eine Zusammenlegung des Bau- und Planungsausschusses mit dem Umweltausschuss hat der Hauptausschuss nicht in Betracht gezogen.
Bei den gesetzlichen Änderungen wurde der „Spendenparagraph“ § 76 GO zwischenzeitlich so geändert, dass die Annahme oder Vermittlung einer Spende, Schenkung oder einer ähnlichen Zuwendungen bis zu gewissen Wertgrenzen auf den Bürgermeister und den Hauptausschuss delegiert werden kann. Insofern kann es bei der alten Hauptsatzungsregelung belassen werden. Die Berichtspflicht gegenüber der Ratsversammlung besteht weiterhin.
Die §§ 16 ff. GO wurden vom Gesetzgeber noch nicht geändert, es soll aber im Wesentlichen bei den alten Regelungen bleiben (außer § 16 f Bürgerbegehren), so dass der Erlass einer Beteiligungssatzung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nötig sein wird.
Die vorgeschlagenen Änderungen entnehmen Sie bitte der Anlage. Bei Beschlussfassung über diese Vorlage wird für die März-Sitzung des Hauptausschusses dann die entsprechende Nachtragssatzung vorbereitet.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
175,5 kB
|