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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/06/001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Nachdem das Straßenneubauprogramm im Jahre 2005 mit dem Neubau der Straßen Koppeldamm und Lohmannweg abgeschlossen wurde, sollen in der Heimstättenstraße die Arbeiten zur Gewährleistung der Regenwasservorflut durchgeführt werden. Die im Rahmen des Neubauprogramms verlegte Regenwasserkanalisation, speziell im Birkenweg und östl. Abschnitt Neuendeicher Weg, verfügt über keine Vorflut, so dass hier ein Provisorium geschaffen wurde. Weiterhin verfügt der Abschnitt Birkenweg - Pfahlweg über keinen Gehweg.

In der Heimstättenstraße zwischen dem Pastorendamm und  der Norderstraße ist der Zustand der bituminösen Oberflächenbefestigung sehr schlecht, so dass hier aus Verkehrssicherheitsgründen bereits eine Geschwindigkeitsreduzierung  erfolgte.

 

Gegenüber der im Bau- und Planungsausschuss vom 6.10.2004 vorgestellten Entwurfplanung sind folgende Änderungen erfolgt:

 

·         Änderung der Abschnittsbildung für den 1. und 2. Bauabschnitt

·         Wegfall des geplanten Gehweges im Bereich der Kösterkuhle (Höhe Haus-Nr. 70 bis Birkenweg

 

Der Baumaßnahmen in der Wilhelm- und Heimstättenstraße sollen in 3 Abschnitten erfolgen:

 

1. Bauabschnitt:               Neubau Birkenweg - Pfahlweg                             Beginn  2006

2. Bauabschnitt:               Erneuerung Pfahlweg – Norderstraße                            Beginn  2007

3. Bauabschnitt:               Erneuerung Norderstraße – Pommernstraße                             Beginn  2007/2008                           

              einschl. westl. Geh- und Radweg Wilhelmstraße              

              zwischen der Ahrenloher Straße und der Pommernstraße

 

 

Eine Veränderung der Bauabschnitte wäre möglich, um die Verkehrsführung während der Bauzeit optimaler  gestalten zu können. Die Prüfung dieser Möglichkeit erfolgt rechtzeitig im Zuge des Planungsprozesses.

 

Im Tempo-50-Bereich soll die Fahrbahn eine bituminöse Oberflächenbefestigung erhalten und mit einer Mindestbreite von 5,50 m ausgeführt werden. Seitlich der Fahrbahn schließen sich Gehweg- und Radwege  mit einer Mindestbreite von 2,50 m an. Eine durchgehende Verbreiterung der Fahrbahn auf 6,0 m würde zu Lasten der kombinierten Geh- und Radwege gehen und kann verwaltungsseitig nicht empfohlen werden.

 

Der Tempo-30-Bereich wird wie bisher im Ortsteil Esinger Moor gestaltet.

 

Im Tempo-30-Bereich soll die Fahrbahn eine bituminöse Oberflächenbefestigung erhalten und mit einer Mindestbreite von 5,25 m ausgeführt werden. Seitlich der Fahrbahn schließen sich Gehwege mit einer Mindestbreite von 1,75 m an. Über die Herstellung der Gehwegüberfahrten mit Schrägborden (analog Koppeldamm) oder Tiefbordsteinen sollte beraten werden. Die maximale Zufahrtsbreite pro Wohngrundstück wird auf 4,00 m begrenzt.

 

Zusätzlich soll im Zuge der Realisierung des 3. Bauabschnittes in der Wilhelmstraße (Ahrenloher Straße – Pommernstraße) die Pflasterung des westlichen Geh -und Radweges erneuert werden.

 

Die Oberflächenentwässerung der Straße wird über die Regenwasserkanalisation gewährleistet.

 

Unter der Voraussetzung, dass der Bau- und Planungsausschuss der Planung zustimmt, werden entsprechend den Neubauabschnitten rechtzeitig Anliegerinformations-veranstaltungen  durchgeführt. Hierzu wird ein Rundschreiben rechtzeitig an alle Anlieger verteilt. Der Planentwurf wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Die Entwurfsplanung berücksichtigt grundsätzlich die Umweltverträglichkeit, da die Grundsätze der Verkehrsberuhigung beachtet werden und eine geringstmögliche Oberflächenversiegelung  vorgesehen ist.

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Die erforderlichen Mittel sollen im Haushalt bereitgestellt werden, für den 1. Bauabschnitt stehen die Mittel bereit. Für die einzelnen Bauabschnitte wird nach einer Kostenschätzung mit folgenden Baukosten einschl. Honorar gerechnet:

 

1. Bauabschnitt:               Birkenweg – Pfahlweg, Länge rd.350 m              455.000 Euro

2. Bauabschnitt:               Pfahlweg – Norderstraße, Länge rd. 650 m              1.015.000,00 Euro

3. Bauabschnitt:               Norderstraße – Pommernstraße, Länge rd. 400 m              455.000 Euro

              einschl. Neubau westl. Geh- und Radweg Wilhelmstraße               30.000 Euro

              zwischen der Ahrenloher Straße und der Pommernstraße

 

 

 

Gemäß Straßenbaubeitragssatzung dient die Heimstättenstraße im wesentlichen dem innerörtlichen Verkehr. Auf Grundlage der Satzung sollen folgende Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden:

-          60 % der Kosten für die Herstellung bzw. Erneuerung der Fahrbahn

-          75 % für die Herstellung bzw. Erneuerung der Gehwege, Rinnen- und Randsteine, Parkflächen, Straßenbegleitgrün, Beleuchtung und Entwässerung  und

 

Im Wege der Vorausveranlagung können bei Baubeginn bereits bis zu 80 % der voraussichtlichen Beiträge erhoben werden.

 

In der Anliegerinformationsveranstaltung werden die voraussichtlichen Anliegerbeiträge (Euro/m² anrechenbare Grundstücksfläche) dargestellt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt der vorgestellten Entwurfplanung zu.

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