Beschlussvorlage - VO/13/490
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Tornesch über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
- Beteiligt:
- Büro der Bürgermeisterin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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18.02.2013
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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12.03.2013
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Ratsversammlung hat mit Erlass der 2. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung vom 17.12.2009 die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder um 10 % nach den Höchstsätzen der Entschädigungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein abgesenkt. Nunmehr schlägt die Verwaltung vor, dass die am 26.05.2013 neu gewählte Ratsversammlung selber entscheiden sollte, ob sie ihre Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder kürzen möchte. Dafür ist der Erlass eines 4. Nachtrages notwendig.
Weiterhin schlägt die Verwaltung vor, die Schiedsleute zu entschädigen. Bislang erhalten sie 50 % der durch das Schiedsamt erhobenen Gebühren. Das gebührenaufkommen lag 2012 bei 140 €. Einer Umfrage bei Nachbarkommunen ergab folgendes Ergebnis:
- Stadt Schenefeld: Schiedsmann 20 €/mtl. als Aufwandsentschädigung, keine Gebührenbeteiligung
- Stadt Uetersen: 80 €/mtl. zusammen für den Schiedsmann und den Stellvertreter, keine Gebührenbeteiligung
- Gemeinde Hetlingen: 100 €/Jahr für den Schiedsmann, keine Gebührenbeteiligung
- Gemeinden Haselau/Haseldorf 200 €/Jahr für den Schiedsmann, keine Gebührenbeteiligung
- Gemeinde Rellingen: 200 €/Jahr für den Schiedsmann, 75 € für den Stellvertreter, zuzüglich Gebührenanteil
- Gemeinde Halstenbek: 35 €/mtl., keine Gebührenbeteiligung (Erhöhung auf 50 € geplant)
Es wird vorgeschlagen, den Tornescher Schiedsleuten auch eine Aufwandsentschädigung zu zahlen und zwar für die Schiedsfrau/ dem Schiedsmann in Höhe einer monatlichen Aufwandsentschädigung eines Ratsmitgliedes, sprich 35 €, und für den oder die Stellvertreter/in die Hälfte, 17,50 €. Die Gebührenbeteiligung sollte entfallen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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91,6 kB
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