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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/498

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2012 beschlossen, die Verwaltung zu  beauftragen, die Gründung des steuerpflichtigen Eigenbetriebs „Grundstücksgesellschaft Sportpark (GGS)“ bis zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses vorzubereiten und die beabsichtigte Gründung der Kommunalaufsicht anzuzeigen.

 

Mit Schreiben vom 31.1.2013 wurde die Kommunalaufsicht des Kreises Pinneberg über die beabsichtigte Gründung des steuerpflichtigen Eigenbetriebs „Grundstücksgesellschaft Sportpark (GGS)“ gemäß § 108 GO informiert. Eine entsprechende Stellungnahme der Kommunalaufsicht steht noch aus.

 

 

Im Einzelnen:

 

Die Stadt Tornesch plant, in Zusammenarbeit mit dem FC Union Tornesch, eine Sportplatzanlage am Großen Moorweg zu errichten. Es ist vorgesehen, dass der FC Union Tornesch einen Rasen- und zwei Kunstrasenplätze und der zu gründende steuerpflichtige Eigenbetrieb der Stadt Tornesch, die „Grundstücksgesellschaft Sportpark (GGS)“, die Hochbaumaßnahmen errichtet. Hierzu gehören neben den erforderlichen Umkleide- und Sanitärräumen auch eine 3-Feld-Soccerhalle und ein Restaurationsbetrieb.

 

Da die Grundstücksgesellschaft Sportpark GGS ein steuerpflichtiger Eigenbetrieb werden soll, wurde eine entsprechende Anfrage durch einen Steuerberater bei dem zuständigen Finanzamt gestellt; auch hier steht eine entsprechende Stellungnahme noch aus.

 

Der dann steuerpflichtige Eigenbetrieb könnte die bei der Hochbaumaßnahme zu zahlende Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen, so dass die notwendigen Baukosten entsprechend reduziert werden.

 

Eine Abwicklung des Bauvorhabens über den bereits bestehenden Eigenbetrieb „Grundstücksgesellschaft Tornesch GGT“ oder über den Haushalt der Stadt ist nicht gewollt, damit nicht andere Aktivitäten der Stadt Tornesch steuerpflichtig werden.

 

Die Gründung eines Eigenbetriebes erfolgt nach § 4 Abs. 1 und § 106 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in Verbindung mit § 6 der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (EigVO) durch den Erlass einer entsprechenden Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Grundstücksgesellschaft Sportpark (GGS)“.

 

Zum Erlass einer Betriebssatzung, siehe die Beschlussvorlage VO/13/499

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

 

 

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