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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/499

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Zwecks Gründung des steuerpflichtigen Eigenbetriebs „Grundstücksgesellschaft Sportpark (GGS)“ ist gemäß § 4 Abs. 1 und § 106 GO in Verbindung mit § 6 der EigVO  der Erlass einer Betriebssatzung durch die Ratsversammlung zu beschließen.

Weiterhin soll die Haushaltswirtschaft des Eigenbetriebs „Grundstücksgesellschaft Sportpark (GGS)“ nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung betrieben werden, so dass gemäß § 5 der EigVO auch hierüber ein gesonderter Beschluss der Ratsversammlung erfolgen muss.

Alle weiteren Einzelheiten bitte ich der anliegenden Betriebssatzung zu entnehmen.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich hinsichtlich der Gründung des Eigenbetriebs zunächst „nur“ aus der Stammkapitaleinlage in Höhe von 100.000 €, die der Haushalt der Stadt tragen muss.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Ratsversammlung beschließt, auf Empfehlung des Finanzausschusses, die Betriebssatzung zur Gründung des steuerpflichtigen Eigenbetriebs „Grundstücksgesellschaft Sportpark (GGS)“ in der vorgelegten Form anzunehmen.

Weiterhin beschließt die Ratsversammlung, auf Empfehlung des Finanzausschusses, dass die Haushaltswirtschaft des Eigenbetriebs „Grundstücksgesellschaft Sportpark (GGS)“ nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung betrieben werden soll.

 

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Anlagen

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