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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/13/503

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 39 Abs. 2 GemHVO ist in der Haushaltsrechnung festzustellen, welche übertragbaren Ausgabemittel noch verfügbar sind und in welcher Höhe sie als Haushaltsausgabereste in das folgende Jahr übertragen werden. Haushaltseinnahmereste dürfen im Vermögenshaushalt gebildet werden für

 

  1. Einnahmen aus der Aufnahme von Krediten,
  2. Zuweisungen, für die ein Bewilligungsbescheid vorliegt,
  3. Verkaufserlöse, die aufgrund eines rechtswirksamen Vertrages im folgenden Jahr fällig sind,
  4. Beiträge, die aufgrund von erlassenen Bescheiden oder rechtswirksamen Verträgen im folgenden Jahr fällig sind.

 

Die in den nachfolgenden Listen ausgewiesenen und übertragenen Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes sind zum Beginn, zur Fortführung oder zum Abschluss von entsprechenden investiven Maßnahmen erforderlich. Die nachgewiesenen und übertragenen Haushaltseinnahmereste entsprechen den Bedingungen des o.a. § 39 Abs. 2 Satz 2.

Die Übertragung von Haushaltsresten aus dem Verwaltungshaushalt ist ausschließlich deshalb erfolgt, weil entsprechende Abrechnungen für Bauhofleistungen oder auch für Oberflächenentwässerungsgebühren nicht mehr in 2012 vorgenommen werden konnten und dementsprechend das Haushaltsjahr 2013 doppelt belasten werden.

Alle weiteren Einzelheiten bitte ich den anliegenden Aufstellungen zu entnehmen.

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Anlagen

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