Beschlussvorlage - VO/13/499-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Betriebssatzung für den steuerpflichtigen Eigenbetrieb "Grundstücksgesellschaft Sportpark Tornesch (GGS)"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Torsten Kopper
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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12.03.2013
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Angelegenheit wurde zuletzt beraten in der Sitzung des Finanzausschusses am 27. Februar 2013. Es wurde beschlossen die Betriebssatzung mit folgenden Änderungen zu erlassen:
- § 2: Der Name des Eigenbetriebes soll „Grundstücksgesellschaft Sportpark
Tornesch (GGS) sein.
- Die Wertgrenzen sollen denen der Hauptsatzung angepasst sein:
- § 5 Absatz 1 Ziffer 2: den Erlass und die Niederschlagung von Forderungen – auch im Wege eines Vergleichs-, wenn im Einzelfall der Betrag von Euro 15.000 nicht überschritten wird; dies gilt nicht, wenn der Erlass oder die Niederschlagung von grundsätzlicher Bedeutung ist.
- § 8 Absatz 3 Ziffer 1: Mehrausgaben für Vorhaben nach § 14 Abs. 5 EigVO, soweit sie im Einzelfall den Betrag von Euro 15.000 übersteigen und aus eigenen Mitteln des Eigenbetriebes gedeckt werden können bis zu einem Höchstbetrag von Euro 125.000;
- Da nicht vorgesehen ist, dass die GGS eigenes Personal vorhält, soll in § 11 der erste Satz „Der Eigenbetrieb kann eigenes Personal einstellen“ ersatzlos gestrichen werden.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
- Die Ratsversammlung beschließt die Gründung der Grundstücksgesellschaft Sportpark Tornesch (GGS).
- Die Ratsversammlung beschließt die Betriebssatzung zur Gründung des steuerpflichtigen Eigenbetriebes „Grundstücksgesellschaft Sportpark Tornesch (GGS)“ in der vorgelegten Form.
- Weiterhin beschließt die Ratsversammlung, dass die Haushaltswirtschaft des Eigenbetriebes „Grundstücksgesellschaft Sportpark Tornesch (GGS) nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung betrieben werden soll.
- Die Mittel für die Stammeinlage in Höhe von 100.000,00 €, die für die Gründung der GGS erforderlich sind, werden außerplanmäßig bereitgestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,7 kB
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