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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/499-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Angelegenheit wurde zuletzt beraten in der Sitzung des Finanzausschusses am 27. Februar 2013. Es wurde beschlossen die Betriebssatzung mit folgenden Änderungen zu erlassen:

  1. § 2: Der Name des Eigenbetriebes soll „Grundstücksgesellschaft Sportpark

Tornesch (GGS) sein.

 

  1. Die Wertgrenzen sollen denen der Hauptsatzung angepasst sein:

-          § 5 Absatz 1 Ziffer 2: den Erlass und die Niederschlagung von Forderungen – auch im Wege eines Vergleichs-, wenn im Einzelfall der Betrag von Euro 15.000 nicht überschritten wird; dies gilt nicht, wenn der Erlass oder die Niederschlagung von grundsätzlicher Bedeutung ist.

-          § 8 Absatz 3 Ziffer 1: Mehrausgaben für Vorhaben nach § 14 Abs. 5 EigVO, soweit sie im Einzelfall den Betrag von Euro 15.000 übersteigen und aus eigenen Mitteln des Eigenbetriebes gedeckt werden können bis zu einem Höchstbetrag von Euro 125.000;

  1. Da nicht vorgesehen ist, dass die GGS eigenes Personal vorhält, soll in § 11 der erste Satz „Der Eigenbetrieb kann eigenes Personal einstellen“ ersatzlos gestrichen werden.

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Für die Gründung der GGS ist es erforderlich, die Stammeinlage in Höhe von 100.000,00 € außerplanmäßig bereit zu stellen und über den 1. Nachtragshaushaltsplan zu veranschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

  1. Die Ratsversammlung beschließt die Gründung der Grundstücksgesellschaft Sportpark Tornesch (GGS).
  2. Die Ratsversammlung beschließt die Betriebssatzung zur Gründung des steuerpflichtigen Eigenbetriebes „Grundstücksgesellschaft Sportpark Tornesch (GGS)“ in der vorgelegten Form.
  3. Weiterhin beschließt die Ratsversammlung, dass die Haushaltswirtschaft des Eigenbetriebes „Grundstücksgesellschaft Sportpark Tornesch (GGS) nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung betrieben werden soll.
  4. Die Mittel für die Stammeinlage in Höhe von 100.000,00 €, die für die Gründung der GGS erforderlich sind, werden außerplanmäßig bereitgestellt.

 

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Anlagen

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