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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/538

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Planung wurde zuletzt am 05.03.2013 beraten, damals wurde der Auslegungsbeschluss gefasst. Auslegungszeitraum ist vom 26.03.2013 bis zum 30.04.2013.

Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben eine geringfügige Änderung der Planung erfordert: Eine zuvor als zum Erhalt festgesetzte Platane auf dem Grundstück Ahrenloher Str. 40a wurde auf Grund einer Schädigung des Baumes nicht mehr zum Erhalt festgesetzt, die Baugrenze wurde entsprechend angepasst.

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird vom Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem FD Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet. Die Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

1. Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen des beauftragten Planungsbüros vom 30.04.2013 geprüft. Die Zusammenstellung vom 30.04.2013 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung den Bebauungsplans 72 für das Gebiet zwischen Baumschulenweg, Wendeanlage Feenstieg und der Ahrenloher Straße gem. beigefügtem Plan.

3. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

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Anlagen

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