Beschlussvorlage - VO/13/539
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan 47, 2. Änderung "Businesspark Tornesch"
Abwägung zur öffentlichen Auslegung
Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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06.05.2013
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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18.06.2013
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Über die Planung wurde zuletzt am 04.03.13 beraten, damals wurde der Auslegungsbeschluss gefasst. Die Auslegungsfrist endete am 30.04.13. Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, von Nachbargemeinden, Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden in der Abwägungstabelle zusammengefasst, Abwägungsvorschläge wurden erstellt.
Zur Übersicht wurde nur die unveränderte Planzeichnung als Anlage beigefügt.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
1. Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 30.04.2013 geprüft. Die Zusammenstellung vom 30.04.2013 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung die 2.Änderung des Bebauungsplans 47 für das Gebiet zwischen Merianstraße, Lise-Meitner-Alle, Oha (K21) und Alter Bundesstraße gem. beigefügtem Plan.
3. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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603,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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35,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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33,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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35,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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113,6 kB
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