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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/570

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Gemäß § 36 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes stellt der Wahlausschuss das Wahlergebnis fest. Hierzu kann Einsicht in die Wahlniederschriften genommen werden. Der Wahlausschuss ist dazu berechtigt, rechnerische Feststellungen des Wahlvorstands und fehlerhafte Zuordnungen gültig abgegebener Stimmen zu berichtigen sowie über die Gültigkeit abgegebener Stimmen abweichend zu beschließen.

 

Im Anschluss an die Feststellung gibt der Wahlleiter das Wahlergebnis bekannt. Die Prüfung der Gültigkeit der Wahl obliegt dem Wahlprüfungsausschuss.

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Das Wahlergebnis wird festgestellt.

 

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