Beschlussvorlage - VO/13/570
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Ergebnisses der Gemeindewahl am 26. Mai 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Sven Reinhold
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl 2013
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Entscheidung
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27.05.2013
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 36 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes stellt der Wahlausschuss das Wahlergebnis fest. Hierzu kann Einsicht in die Wahlniederschriften genommen werden. Der Wahlausschuss ist dazu berechtigt, rechnerische Feststellungen des Wahlvorstands und fehlerhafte Zuordnungen gültig abgegebener Stimmen zu berichtigen sowie über die Gültigkeit abgegebener Stimmen abweichend zu beschließen.
Im Anschluss an die Feststellung gibt der Wahlleiter das Wahlergebnis bekannt. Die Prüfung der Gültigkeit der Wahl obliegt dem Wahlprüfungsausschuss.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt