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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/299-3

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Finanzierungszuschüsse für den Kindergartenbetrieb

Der Kindergarten der WABE e. V. mit 100 Plätzen befindet sich im Bau; das Richtfest wurde leider verspätet durch den langen Winter erst am 29.05.2013 und nicht wie geplant am 23.04.2013 gefeiert. Zuletzt hat die Ratsversammlung am 01.03.2012 über die Finanzierungsvereinbarung, einerseits des Zuschusses der Stadt Tornesch zu den Baukosten in Höhe von 214.080,--€, andererseits über einen vorläufigen Zuschuss zu den Betriebskosten für die Kindertagesstätte beraten und beschlossen. Zwischenzeitlich haben sich insoweit Änderungen ergeben, als der Fachdienst Kindergärten des Kreises Pinneberg nur den Bedarf für 2 Elementargruppen bestätigt hat und deshalb der Zuschuss des Kreises Pinneberg auf 184.080,-- € reduziert wurde. Die Komplementärmittel der Stadt Tornesch reduzieren sich folglich ebenfalls von 214.80,-- € auf 184.080,-- €. Im Vertrag selbst ist die Laufzeit dieser Vereinbarung unter § 11 bis zum 31.07.2013 befristet worden, weil die zur Ermittlung der  Zuschüsse pro Betreuungsstunde geschätzten Baukosten den tatsächlich abgerechneten Baukosten angepasst werden sollten. Zur Erinnerung wird nochmals erwähnt, dass aufgrund der nicht genau bekannten Kosten zunächst die Kosten einer gleich großen Kindertagesstätte berücksichtigt wurden. Eine Rücksprache mit Herrn Graff wegen der Neukalkulation ergab, dass derzeit noch nicht alle Kosten bekannt sind und deshalb vorgeschlagen wird, die am 13.03.2012 beschlossene Finanzierungsvereinbarung, geschlossen am 10.10.2012 (nach Bewilligung der Landesmittel in Höhe von 760.000,-- €) nochmals bis zum 31.12.2013 zu verlängern. Selbstverständlich wird dann nach Kenntnis der Baukosten und des angepassten Zuschusses pro Betreuungsstunde eine Verrechnung im Rahmen der Jahresrechnung stattfinden.

 

Mietvertrag für das Stadtteilbüro

Zudem ist bekannt, dass mit dem Gebäude zeitgleich ein Stadtteilbüro errichtet wird. Mit der Fertigstellung ist voraussichtlich zum 01.09.2013 zu rechnen. Der Bau des Stadtteilbüros wird von der Aktivregion mit EU-Mitteln in Höhe von 110.000,-- € gefördert. Weil Bauherr und Eigentümer dieses Stadtteilbüros ebenfalls WABE e. V. ist, war für die Bewilligung der Fördermittel der Abschluss eines langfristigen Mietvertrages Bedingung. Für die Mietpreisgestaltung gilt hier gleichermaßen, dass zunächst die Abrechnung der Baukosten und Fördermittel für die Mietkalkulation abzuwarten ist. Damit rechtzeitig ein Mietvertrag geschlossen werden kann, wird empfohlen die Entscheidung hierüber dem Hauptausschuss nach vorheriger Konzeptabstimmung im zuständigen Fachausschuss Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen zu übertragen, wenn die Wertgrenzen des Bürgermeisters überschritten werden,  da eine nächste Sitzung der Ratsversammlung planmäßig erst am 01. Oktober stattfinden wird. Ggfs. ist nach Aussage des geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes Herrn Graff für den Abschluss der Finanzierung der Baukosten des Stadtteilbüros ein langfristiger Mietvertrag erforderlich. Die Rückmeldung des Vorstandsmitgliedes bleibt hierzu abzuwarten. Der Mietpreis soll der ortüblichen Höhe entsprechen. 

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
  1. Der Verlängerung der am 10.10.2012 geschlossenen Finanzierungsvereinbarung mit

WABE e.V. bis zum 31.12.2013 wird zugestimmt. Eine Abrechnung auf Basis der tatsächlichen Kosten soll mit der Jahresrechnung für 2013 vorgenommen werden.

 

  1. Die Entscheidung über den Abschluss eines Mietvertrages zur langfristigen Anmie-

tung des Stadtteilbüros wird nach Beratung des Konzeptes durch den Fachaus-

schuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen auf den Hauptaus-

schuss übertragen, sofern der auszuhandelnde Mietpreis die Wertgrenzen des Bürgermeisters überschreitet. 

 

 

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Anlagen

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