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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/593

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A: Sachbericht

Der B-Plan 62 „Pappelweg“ ist am 06.03.03 in Kraft getreten, dessen 1.Änderung am 07.05.08. Am 23.06.08 wurde bereits schon einmal ein Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans 62 gefasst, Planungsziel war die Anhebung des Maßes der baulichen Nutzung. Dieser erste Aufstellungsbeschluss zur 2.Änderung umfasste nur einen Teilbereich der heute beabsichtigten Änderung, das Verfahren wurde nicht weiter geführt, da das damals beabsichtigte Bauvorhaben nicht weiter verfolgt wurde. Zwischenzeitlich besteht jedoch das Interesse privater Bauherren, im Bereich südwestlich des Pappelwegs Wohngebäude zu errichten. Diese Initiative ist Anstoß zur Vorbereitung der Überplanung des gesamten Bereiches des Pappelwegs. 

 

 

Zu B:  Stellungnahme der Verwaltung

Der Plangeltungsbereich der 2.erweiterung und Änderung des Bebauungsplans 62 umfasst das Gebiet zwischen Friedrichstraße und DB-Strecke im Bereich des Pappelwegs. Das Plangebiet wird im Südosten durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans 62 begrenzt, die nordwestliche Plangebietsgrenze verläuft ca. 50m nordwestlich des Pappelwegs.

Eine Bebauung entlang der südwestlichen Seite des Pappelwegs auf Grundlage des § 34 BauGB (Bauen im unbeplanten Innenbereich) ist nicht möglich.

 

Planungsziel des Bebauungsplans ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Verdichtung im ortskernnahen Bereich.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird durch den FD Bauverwaltung und Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung erarbeitet. Die Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

1.      Für das Gebiet zwischen Friedrichstraße und DB-Strecke im Bereich des Pappelwegs, wird - wie im anliegenden Plan ersichtlich - die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 62 aufgestellt.

2.      Die Planung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt; es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.

3.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

4.      Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf die erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5.      Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen.

6.      Der bestehende Aufstellungsbeschluss zur 2.Änderung des Bebauungsplans 62 vom 23.06.2008 wird aufgehoben.

 

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Anlagen

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