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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/610

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Den Kommunen obliegt die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Die Stadt Tornesch hat im Gegensatz zu anderen Städten dabei stets auf die Einquartierung solcher Personen in reinen Wohncontainer-Siedlungen verzichten können, auch um soziale Brennpunkte zu vermeiden. Aufgrund der zwischenzeitlich stark fallenden Zahlen (Rückgang von 2002 bis 2012 rund 90 %) konnten in der Vergangenheit viele der teilweise baufälligen städtischen Unterkünfte aufgegeben und zum Teil auch veräußert werden, z.B. das ehemalige „Wörmcke-Haus“ in der Alten Ahrenloher Straße 6. Zusätzliche Wohnungen mussten ebenfalls keine mehr angemietet werden.

 

Seit etwa einem Jahr ist allerdings ein starker Anstieg der Asylbewerberzahlen festzustellen. Insbesondere seit Anfang 2013 hat sich die Zahl der von der Stadt Tornesch untergebrachten Personen mehr als verdoppelt.

 

Das Innenministerium wies mit Schreiben vom 10. Juli 2013 nun darauf hin, dass mit einem weiteren Anstieg der Zugänge zu rechnen ist. Dies ist vor allem in der veränderten Sicherheitslage von Staaten wie Syrien, Afghanistan, Iran, Irak und Pakistan begründet. Aber auch die Asylanträge von Personen aus der Russischen Föderation (insbesondere Tschetschenien) und den Westbalkan-Staaten steigen weiter an.

 

Die Stadt Tornesch hat im Zuge der steigenden Zahlen zwei Gebäude, die im Zuge der Entwicklung des Neubaugebietes „Tornesch Am See“ erworben wurden, kurzfristig als Sammelunterkünfte hergerichtet. Allerdings sind auch diese binnen kürzester Zeit mittlerweile voll ausgelastet, so dass nunmehr auch wieder auf die Unterbringung in Pensionen zurückgegriffen werden muss. Dies kann keine dauerhafte Lösung sein, da es sich bei den meisten zugewiesenen Personen mittlerweile um Familien mit kleinen Kindern handelt.

 

Erschwerend kommt hinzu, dass der Wohnungsmarkt in Tornesch und Umgebung momentan sehr angespannt ist. Tornesch weist derzeit eine der niedrigsten Leerstandsquoten größerer Kommunen im Kreis Pinneberg auf. Es ist daher für Asylbewerber derzeit stark erschwert, eigenen Wohnraum zu finden und die städtischen Sammelunterkünfte verlassen zu können. Dies erhöht den Druck auf die Kommunen zusätzlich.

 

Es ist also dringend erforderlich, neue Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Die Verwaltung hat eine Kostenschätzung erarbeitet, um die 2011 aufgegebene Unterkunft Gärtnerweg 55 wieder in Betrieb nehmen zu können. Diese geht von Kosten in Höhe von 255.500,00 Euro aus (siehe Anlage). In dieser Unterkunft könnte dauerhaft Platz für etwa 12 Personen geschaffen werden.

 

Es erscheint dringend geboten, die Planungen möglichst frühzeitig aufzunehmen. Aus diesem Grund ist eine Bereitstellung der erforderlichen Mittel noch im Haushaltsjahr 2013 erforderlich.

 

Da auch die anderen Unterkünfte in der Stadt Tornesch sich im Eigentum der Grundstücksgesellschaft GGT befinden, ist es zweckdienlich, auch das Objekt Gärtnerweg 55 zukünftig dort zu führen.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Die oben genannte Summe beinhaltet eine reine Wiederherstellung des Gebäudes. Eine Sanierung nach den Bestimmungen der Energiesparverordnung würde aufgrund der erforderlichen Dämmarbeiten weitere Kosten verursachen, die zunächst noch nicht berücksichtigt worden sind.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 255.500,00 Euro werden im Nachtragshaushalt bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Planungen und Maßnahmen zur Wiederinbetriebnahme der städtischen Unterkunft Gärtnerweg 55 unverzüglich aufzunehmen. Grundstück und Gebäude sind zu diesem Zweck kosten- und lastenfrei auf die Grundstücksgesellschaft Tornesch zu übertragen, welche die Sanierung durchführt..

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Anlagen

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