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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/611

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Ab dem 01.08.2013 besteht für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres ein einklagbarer Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte bzw. einer staatlich geförderten Tagespflegestelle. Grundsätzlich zielt der Rechtsanspruch darauf ab, dass eine Mindestbetreuungszeit von täglich vier Stunden, also 20 Wochenstunden, zu gewährleisten ist. Dabei ist die Berufstätigkeit der Eltern unerheblich. Über diese Betreuungszeit hinausgehende Betreuungsbedarfe zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen bedarfsgerecht berücksichtigt werden. Vor dem Hintergrund der Erfüllung des neu geregelten Rechtsanspruches sowie der besonderen Berücksichtigung von Betreuungsbedarfen berufstätiger Eltern ist es erforderlich, den Leiterinnen der Tornescher Kindertagesstätten einen Handlungsrahmen für die Vergabe der Betreuungsplätze vorzugeben, der für alle Beteiligten Klarheit schafft und darüber hinaus im Beschwerdefall die Entscheidungsargumentationen der Kindertagesstättenleitungen unterstützt.  Die von der Verwaltung erarbeiteten Kriterien sollen zum Aufnahmeverfahren ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 angewendet werden und sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Die Kriterien der Stadt Tornesch für die Vergabe von Betreuungsplätzen in den Tornescher Kindertagesstätten treten zum 01.08.2013 in Kraft. 

 

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Anlagen

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