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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/418-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

In der Sitzung des Ausschusses vom 29.10.2012 wurde beschlossen, dass für den Bau eines Gerätehauses 20.000 € eingeplant werden sollen, die jedoch bis zur Vorlage eines Konzeptes gesperrt bleiben.

Nach wie vor besteht seitens der Schule der Bedarf eine Lagermöglichkeit vor Ort zu haben. In dem Gerätehaus könnten die notwendigen Materialien für den Unterricht untergebracht werden. Dadurch wird die ohnehin knapp bemessene Unterrichtszeit nicht mehr durch anfallende Material-Transportzeiten belastet. Außerdem reduziert sich die Schmutzbelastung im Turnhallengebäude über die Garderobenräume hinaus.

Der Schützenverein wird eine eigene Lagerlösung erarbeiten, so dass kein Material vom Schützenverein in diesem Gerätehaus gelagert wird. Der TuS Esingen e.V. möchte die Hürden, die zurzeit in der zweiten Lehrerumkleide der Turnhalle aufbewahrt werden, dort lagern. Diese haben einen Platzbedarf von ca. 6 m² Bodenfläche und ca. 1,50 m Höhe (9 m³).

 

Seitens des Bauamtes wurde eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten erarbeitet. Eine genaue Beschreibung des Gerätehauses befindet sich im Anhang. Es werden mit Kosten für den kompletten Bau i.H.v. 13.950,00 € gerechnet, jedoch werden noch Schwerlastregale und Haltevorrichtungen für die einzulagernden Gegenstände benötigt. Daher sollten die veranschlagten 20.000 € zunächst freigegeben werden, so dass auch der Innenraum mit den erforderlichen Regalen etc. ausgestattet werden kann.

 

Weiter ist ein Lageplan in der Anlage beigefügt, in dem angestrebte Ergänzungen des Sportgeländes vorgestellt werden sollen. Der Ausschuss wird um eine grundsätzliche Zustimmung zu den vorgestellten Maßnahmen gebeten, so dass mit den Detailplanungen begonnen werden kann und Haushaltsmittel für den Haushalt 2014 eingeplant werden können. Für die abschließende Zustimmung wird dann eine eigene Vorlage erstellt werden, wenn die Planungen abgeschlossen sind.

Dies sind folgende Maßnahmen:

 

  • Einbau eines Kugelstoß-Ringes: hierbei handelt es sich nur um ein Fertigteil, auf eine ergänzende Schotterrasen-Wurffläche wird verzichtet

 

  • Verlagerung der Hochsprungmatte vom KGST-Gelände mit Neubau einer zweckentsprechenden Kunststoffanlauffläche, ohne die die Matte nicht genutzt werden kann. Auf dem Sportplatz der KGST liegen die Hochsprungmatte und die Stabhochsprungmatte so ungünstig nebeneinander, dass immer die Hochsprungmatte beiseite geräumt werden muss, um die Stabhochsprunganlage nutzen zu können. Auf der ursprünglich angedachten Fläche für eine der Matten steht die mobile Basketballanlage. Vor Ort ist noch eine zweite Hochsprungmatte.

Die Umlagerung soll nur dann erfolgen, wenn die KGST-Anlage auch ohne die zweite Hochsprungmatte den „Kampfbahn Typ C“-Status nicht verliert.

 

  • Verlängerung der Laufbahn durch eine kleine Sprungkiste um die Anlage im Schulunterricht besser parallel nutzen zu können.

 

Für den Schützenverein wird mit folgenden Maßnahmen begonnen. Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus Zuschüssen der Gerhard-Veit-Stiftung bereitgestellt.

  1. Lagermöglichkeit für den Schützenverein in einem Container
  2. Bau eines Lamellenzaunes, der Pfeile aus dem Bogensport abfängt
  3. Einbau eines Plattenstreifens als Startlinie für den Bogensport

 

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

keine

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Die Haushaltsmittel für den Bau des Gerätehauses werden i.H.v. 20.000 € freigegeben. Der Kostenaufstellung und dem vorgeschlagenen Gerätehaus wird zugestimmt.

Den vorgestellten Maßnahmen wird grundsätzlich zugestimmt.

 

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Anlagen

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