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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/654

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Umgestaltung der Fahrradgarage ist Bestandteil der durch Mittel der Gemeindeverkehrsfinanzierung (GVFG), der Städtebauförderung und des Förderfond Hamburger Randgebiete geförderten Ortskernsanierung im  Bahnhofsumfeld.  Mit der Errichtung der Fußgängerbrücke, der Schaffung des Parkplatzes Ost und der dortigen überdachten Fahrradständer ist diese Sanierung nahezu abgeschlossen. Lediglich die Umgestaltung der Fahrradgarage steht noch aus. Die Mittel für die Gesamtmaßnahme einschließlich der umgestalteten Fahrradgarage sind – soweit sie nicht bereits ausgezahlt wurden – verbindlich im Finanzierungsprogramm 2013 – 2017 des Landes Schleswig-Holstein vorgesehen und dem Grunde nach bewilligt.

Die Planungen der Sanierungsmaßnahmen wurden dem Ausschuss zuletzt am 03.11.2008 vorgestellt und so beschlossen. Die anschließenden Bemühungen, für diese Planungen eine Baugenehmigung durch den Kreis Pinneberg bzw. das Eisenbahnbundesamt zu erhalten, endeten ergebnislos. Weder der Kreis noch das EBA erkannten für die Prüfung und Genehmigung ihre Zuständigkeit.

Letztendlich hat das Eisenbahnbundesamt am 14.12.2012 abschließend mitgeteilt, dass von dort keine Genehmigung erforderlich sei. Insofern obliegt die Entscheidung über die Umgestaltung allein der Stadt Tornesch.

Die in diesem Jahr durchgeführte Erhöhung des Bahnsteiges erforderte eine Abstimmung der bestehenden Umbauplanung mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort. Nach Abschluss der Bahnsteigerhöhung und Abgleich der Planmaße hat sich herausgestellt, dass die in 2008 dem Ausschuss bereits vorgestellte Planung weitestgehend erhalten bleiben kann. Lediglich die durch den Zeitablauf bedingten Anpassungen an Technik und Ausstattung sind noch vorzunehmen. 

Diese sind im Wesentlichen

  • eine durchsichtige Verglasung der Fassade mit ausreichender Belüftung durch Industrieglas
  • Photovoltaik auf den Dachflächen, u.a. zur Versorgung von Dockstationen für E-Bikes
  • Anpassung des Vordaches

 

Mit Antrag vom 18.04.2013 hat die SPD der Verwaltung den Prüfauftrag erteilt festzustellen, inwieweit ein Abriss der Fahrradgarage und Ersatz  durch überdachte Fahrradunterstände, wie auf der Ostseite der Gleise, zu einer vergleichbaren Bedarfsdeckung mit Fahrradstellplätzen führen würde.

Da die Sanierung der Fahrradgarage einschließlich des Erhalts der dortigen Fahrradstellplätze Bestandteil des Bewilligungsvermerkes und somit auch der Finanzierung ist, birgt eine Abkehr von diesem Vorhaben allerdings die Gefahr des Widerrufes der zweckgebundenen Zuwendung. Zumindest ist eine vorherige Abstimmung mit dem Zuwendungsgeber notwendig.

Auf der Ostseite der Gleise können in der vorhandenen ebenerdigen Aufstellung der Fahrradständer 88 Fahrräder abgestellt werden. Für eine umgebaute Fahrradgarage könnten bei ebenfalls ebenerdiger Aufstellung  mit einem Abstand von 70 cm  ca. 200 Räder untergebracht werden. Mit höhenversetzten Ständern und einem Abstand von 50 cm wäre Platz für 280 Fahrräder (beides gem. Empfehlungen des ADFC). Die Einrichtung verschließbarer Fahrradboxen reduziert diese Möglichkeiten entsprechend.

Die Kosten für den Umbau der Fahrradgarage wurden 2008 mit ca. 415.000,-€ brutto geschätzt. Die derzeitige Kostenprognose, unter Berücksichtigung der durch das statistische Bundesamt für das 1. Quartal 2013 ermittelten Teuerungsrate  für gewerbliche Baukosten von 124,3% (Basis 2005=100%), liegt bei brutto 455.000,-€. Darin sind die erforderlichen Anpassungen allerdings noch nicht enthalten. Eine detaillierte Kostenschätzung soll nach Einarbeitung der heutigen Beratungsergebnisse erfolgen.

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Für die Maßnahme stehen Mittel in Höhe von 400.000,- € im Haushalt bereit. Hiervon sind 180.000,-€ bei den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2013 mit einem Sperrvermerk  versehen worden. Dieser muss bei Entscheidung für die Umgestaltung aufgehoben werden. Die darüber hinaus fehlenden Mittel sind im Nachtrag 2014 bereit zu stellen.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
Der Bau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung die Umgestaltung der Fahrradgarage auf der Grundlage der Planung vom 03.11.2008 mit den erforderlichen Anpassungen fortzusetzen und gibt die hierfür vorgesehenen 180.000,-€ frei.
 

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Anlagen

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