Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/656

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Zu  A: Sachbericht

 

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn

1.      sich zeigt, dass trotz  Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haussatzung erreicht werden kann.

2.      bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen;

3.      Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen

oder

4.      Beamtinnen, Beamte, Angestellte oder Arbeiterinnen und Arbeiter eingestellt, befördert oder in eine höhere Vergütungsgruppe oder Lohngruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

Neben den bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen, die in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben in nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen, machen auch nicht unerhebliche Mehreinnahmen den Erlass einer Nachtragssatzung notwendig.

 

Gem. § 32 GemHVO muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Einnahmen und Ausgaben, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten. Bereits geleistet oder angeordnete über- und außerplanmäßige Ausgaben brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch im nachfolgenden 1. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt worden.

 

Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

 Verwaltungshaushalt:

Gegenüber den Ansätzen aus dem Haushaltsplan für den Verwaltungshaushalt 2013 haben sich bei einigen Haushaltsstellen Änderungen ergeben, di bei den jeweiligen Haushaltsstellen näher erläutert werden.

Größere Mehrausgaben sind insbesondere bei den Grundschulen angefallen, für die aus hygienischen Gründen Wasserleitungen saniert und Druckspülarmaturen an allen Wasserstellen nachgerüstet werden müssen.

Bei Haushaltsstelle 1.630.510 ist ein Betrag i.H.v. 168.000,- für die Inanspruchnahme des Bauhofes für die Straßenunterhaltung bereitzustellen, da die Abrechnung für das Haushaltsjahr nicht in 2012 erfolgen konnte. Die Kosten belasten nunmehr den Haushalt 2013, wurden in 2012 allerdings eingespart.

Für den Winterdienst auf den Kreisstraßen ist ein zusätzlicher Betrag von 34.800,-€ bei haushaltsstelle 1.650.570 erforderlich, da erstmals nach 5 Jahren eine Abrechnung der durch den Kreis erbrachten Leistungen erfolgt ist. Die in den Vorjahren jährlich bereitgestellten Mittel von ca. 11.300,-€ sind jeweils erspart worden.

Aufgrund der Umstellung des Ableseverfahrens bei den Stromkosten für die Straßenbeleuchtung, Haushaltsstelle 1.670.540 im Jahr 2011 von der Schätzung der Stadtwerke hin zu einer direkten Ablesung haben sich sowohl in der Kalkulation als auch in der Abrechnung Verschiebungen ergeben, welche korrigiert werden müssen. Die tatsächlichen Verbräuche sind weitgehend konstant geblieben.

 

Vermögenshaushalt

Die maßgeblichen Änderungen im Vermögenshaushalt betreffen die Haushaltsstellen zur Förderung des Sports (2.550.987030, 2.550.987040, 2.885.985, 2.910.925200, 2.2.910.928 und 2.910.9281)und berücksichtigen die Beschlussfassungen im Finanzausschuss und der Ratsversammlung zur Verlagerung des Sportplatzes Friedlandstraße und Umsetzung der Tief- und Hochbaumaßnehmen.

Die für den Ausbau der Norderstraße bei Haushaltsstelle 2.6305.950 eingestellten 25.000,-€ wurden bei den für den Ausbau des Moorreger Wegs auf 2013 übertragenen Haushaltsmitteln eingespart.

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 


Zu E: Beschlussempfehlung

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss die Einarbeitung des 1. Nachtrags 2013 aus dem Bereich des Bau- und Planungsausschusses (Amt 3) in den 1. Nachtragshaushalt 2013.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...