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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/665

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn

 

  1. sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.

 

  1. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen;

 

  1. Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen

oder

  1. Einstellungen, Beförderungen oder Höhergruppierungen erfolgen sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

 

Neben den bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen, die in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen, machen auch nicht unerhebliche Mehreinnahmen den Erlass einer Nachtragssatzung notwendig.

 

Gemäß § 32 GemHVO muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Einnahmen und Ausgaben, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.

Bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Ausgaben brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch im nachfolgenden 1. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt worden.

 

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan schließt der ausgeglichene Verwaltungshaushalt 2013 in Einnahmen und Ausgaben mit einer Summe von jeweils  24.231.600 € (+ 821.200 €) ab.

Der ausgeglichene 1. Nachtrag des Vermögenshaushaltes schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einem Volumen von je  9.025.300 (+ 62.000 €) ab.

 

Verwaltungshaushalt:

 

Im Einzelnen sind folgende gravierende Veränderungen (= > 10.000 €) des Verwaltungshaushaltes in Einnahmen und Ausgaben zu nennen:

 

Einnahmen:

 

000000.164000              Erstattung von Personal- und Sachkosten              +              10.300 €

110000.110000              Nutzungsentgelte von Obdachlosen              +              19.800 €

110000.150100              Ersätze aus Heizkosten und Nebenabgaben              +              14.100 €

211000.112000              Elternbeiträge für den Ganztag bei der JSS              +              40.000 €

211000.132000              Essensgeld von den Eltern              +              22.000 €

215200.162000              Erstattung Kosten Sprachintensivmaßnahme              +              21.800 €

340000.207000              Zinszuschuss von der E.-M. Groth-Stiftung              +              39.000 €

400000.160000              Erstattung Personalausgaben von der ARGE              -              10.400 €

400000.162000              Personal- und Sachkostenerstattung vom Kreis              +              35.400 €

460300.163000              Personalkostenerstattung von SZV + DRK              -              87.200 €

464000.162010              Erst. a.d. Jahresrechnung AWO-KiTa Merlinweg              +              107.800 €

464000.162020              Erst. a.d. Jahresrechnung AWO-KiTa Lüttkamp              +              123.700 €

464000.162040              Erst. a.d. Jahresrechnung KiTa Kirchengemeinde              +              17.500 €

464000.162050              Erst. a.d. Jahresrechnung DRK-KiTa Friedlandstr.              +              38.500 €

771000.115000              Erstattung Personal- und Sachkosten Bauhof              +              148.000 €

810000.221000              Konzessionsabgabe Stadtwerke GmbH -Strom-               -              106.600 €

813000.220000              Konzessionsabgabe Stadtwerke GmbH -Gas-              +              11.200 €

817000.210000              Gewinnablieferung Stadtwerke GmbH              +              100.000 €

880000.140000              Mieten und Pachten              +              20.000 €

900000.001000              Grundsteuer B              +              90.000 €

900000.010000              Gemeindeanteil a.d. Einkommensteuer              +              128.400 €

900000.091000              Ausgleichsleistungen n.d. Familienlastenausgleich              -              29.800 €

910000.280000              Zuführung vom Vermögenshaushalt Altersteilzeit              +              10.800 €

 

Ausgaben:

 

020000.400000              Personalausgaben Hauptamt              +              61.000 €

025000.400000              Personalausgaben Gleichstellungsbeauftrage              -              12.100 €

030000.400000              Personalausgaben Kämmerei              -              30.900 €

110000.540000              Bewirtschaftungskosten Obdach              +              22.700 €

110000.572000              Obdachlosenunterbringung              +              13.200 €

200100.400000              Personalausgaben Schulhausmeister              -              34.000 €

211000.400000              Personalausgaben JSS wegen Ganztag              +              39.700 €

211000.501000              Unterhaltung JSS              +              31.000 €

211000.570000              Kosten der Mittagsverpflegung JSS              +              22.000 €

211000.576100              Auszahlung an Kooperationspartner der JSS              +              17.000 €

211100.500000              Bauunterhaltung Sporthalle JSS              +              21.000 €

215000.500000              Bauunterhaltung FRS              +              32.000 €

215100.500000              Bauunterhaltung Sporthallen der FRS              +              38.500 €

215200.400000              Personalkosten Sprachintensivmaßnahme FRS              +              27.100 €

352000.400000              Personalausgaben Stadtbücherei              +              21.100 €

400000.400000              Personalausgaben Sozialamt              +              20.200 €

460300.400000              Personalausgaben Jugendzentrum              -              17.400 €

464000.672000              Kosten gemäß KiTaG für Tornescher Kinder              +              20.000 €

464000.701100              Zuschuss an AWO-KiTa Merlinweg              -              32.100 €

464000.709000              Zuschuss an ev. Kirche für KiTa Wachsbleicherweg              -              18.400 €

482000.672000              Erstattungen an den Kreis als örtl. Sozialh.-Träger              +              10.100 €

600000.400000              Personalausgaben Bau- und Planungsamt              +              38.300 €

630000.510000              Unterhaltung der Gemeindestraßen              +              165.000 €

630000.511000              Unterhaltung der Geh- und Radwege              -              45.000 €

630000.542000              Streumittel, Schneeräumung              +              27.800 €

630310.500000              Unterhaltung der Fußgänger-Brücke              +              18.000 €

650000.510000              Unterhaltung Kreisstraßen              +              34.500 €

650000.542000              Kosten f.d. Inanspruchnahme des Bauhofes              +              12.000 €

650000.570000              Streumittel, Schneeräumung Kreisstraßen              +              34.800 €

670000.510000              Unterhaltung der Beleuchtungsanlagen              -              20.000 €

670000.540000              Stromkosten Straßenbeleuchtung              +              44.500 €

780000.510000              Unterhaltung der Wirtschaftswege              -              29.500 €

900000.841000              Ausgleich ant. Gewerbesteuer für Kummerfeld              +              10.000 €

910000.808100              Zinsen für lfd. Konten              +              48.900 €

910000.860000              Zuführung zum Vermögenshaushalt              +              125.900

 

 

Vermögenshaushalt:

 

Auch der Vermögenshaushalt weist erhebliche Veränderungen aus. Hierbei sind zunächst bei den Einnahmen insbesondere folgende Positionen zu erwähnen:

 

 

631300.650000              Erschließungsbeiträge Baugebiet Tornesch am See              -              614.500 €

881000.340100              Erstattung Kaufpreis B-Plan 65              +              21.500 €

910000.300000              Zuführung vom Verwaltungshaushalt              +              125.900

910000.325000              Rückzahlung Darlehen von der GGT              +              725.400 €

910000.378800              Kredit von übrigen Bereichen              -              131.800 €

 

 

Folgende Veränderungen der Ausgaben des Vermögenshaushaltes treten besonders hervor:

 

115000.951000              Sanierung von Straßenbäumen               +              40.000 €

550000.987030              Zuschuss an den FCU Anlauffinanzierung              +              80.000 €

550000.987040              Zuschuss an den FCU für Tiefbaukosten              +                 1.500.000              + VE für 2014 in Höhe von 500.000 €

630300.960000              Umgestaltung Bahnhofsvorplatz              +              20.000 €

630500.950000              Planungskosten + Neubau Norderstraße              +              25.000 €

631300.950000              Erschließungskosten Tornesch am See              -              800.000 €

881000.932100              Erwerb von Grundstücken              +              1.145.200 €

881000.932200              Allgemeiner Grunderwerb              +              21.600 €

885000.985000              Zuschuss an GGS für Hochbau Sportanlage              +              650.000 €

910000.900000              Zuführung zum VWH – a.d. Altersteilzeitrücklage              +              10.800 €

910000.925200              Darlehen an Eigenbetrieb für Hochbau Sportplatz              -              3.500.000 €

910000.928000              Darlehen an FCU für Umsetzung Tiefbau Sportplatz              +              500.000 €

910000.928100              Darlehen an FCU für Einrichtungskosten Hochbau              +              350.000 €

 

 

 

 

 

 

Schlussbetrachtung:

 

Die veranschlagten Personalkosten der einzelnen Abschnitte wurden auf der Basis der ausgezahlten Personalaufwendungen der Monate Januar bis einschließlich Juli für das Jahr 2013 hochgerechnet. Beschlossene Veränderungen wie Neueinstellungen, Veränderung der wöchentlichen Arbeitszeit, Höhergruppierungen u. dergl. wurden in die Berechnungen mit einbezogen.

 

Die immer noch anhaltend guten Konjunkturdaten haben weiterhin positive Auswirkung auf den Verwaltungshaushalt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass alle eingeplanten Einnahmen des Abschnitts 90 (z.B. Gewerbesteuer, Einkommensteueranteile etc.) auch tatsächlich fließen werden.

 

Der Vermögenshaushalt finanziert sich unverändert im Wesentlichen aus Erschließungsbeiträgen, Erlösen aus Grundstücksverkäufen, Rückzahlung von Darlehen sowie aus Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Die im Haushalt 2013 vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von  2.333.800 €  bleibt unverändert und bezieht sich gemäß Ziff. 2.3 des Erlasses über die Kreditwirtschaft der Gemeinden ausschließlich

 

  • auf die Finanzierung unabweisbarer Ersatzinvestitionen
  • auf die Finanzierung von Fortsetzungsmaßnahmen sowie
  • auf die Finanzierung von Maßnahmen, die sich zu 100 Prozent über künftige Einnahmen selbst finanzieren (rentierliche Maßnahmen)

 

 

Alle veranschlagten Investitionsmaßnahmen können weiterhin nur dann in Auftrag gegeben werden, wenn die vorgesehenen Einnahmen tatsächlich und nicht nur rechtlich zur Verfügung stehen. Diese Regelung bleibt insbesondere notwendig, um Vor- und Zwischenfinanzierungen möglichst zu vermeiden, weil ansonsten Kassenkredite den Verwaltungshaushalt übermäßig belasten.

 

Alle weiteren Erläuterungen bitte ich direkt der einzelnen Haushaltsstelle zu entnehmen.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

siehe A + B

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
 

Die Ratsversammlung beschließt, auf Empfehlung des Finanzausschusses, den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 anzunehmen.

 

 

 

Der Verwaltungshaushalt wird in Einnahme und Ausgabe

von               23.410.400              auf              24.231.600

 

und der Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe

nunmehr von               8.963.300              auf              9.025.300

festgesetzt.

 

 

Es werden neu festgesetzt:

 

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

              Investitionsförderungsmaßnahmen von               2.333.800              auf              2.202.000

 

  1. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

              von                0 €              auf              500.000 €

 

  1. der Höchstbetrag der Kassenkredite von               16.000.000 €              auf              16.000.000 €

              (unverändert)

 

  1. die Gesamtzahl der im Stellenplan

              ausgewiesenen Stellen von              98,47 Stellen               auf              100,29 Stellen

 

 

Die Realsteuer-Hebesätze bleiben unverändert.

(wie bisher Grundsteuer A = 290%, Grundsteuer B = 290%, Gewerbesteuer = 380%)

 

 

Dem geänderten Stellenplan 2013 wird, aufgrund der Empfehlung des Hauptausschusses vom  21.8.2013,  in der vorgelegten Form zugestimmt.“


 

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Anlagen

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