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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/677

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Über die Planung wurde zuletzt am 14.08.2013 im Bau- und Planungsausschuss beraten. Damals erfolgte die Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat zwischenzeitlich am 24.09.2013, die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat vom 26.08.-26.09.2013 stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Abwägungstabelle vom 01.10.2013 zusammengefasst, entsprechende Abwägungsvorschläge wurden vorbereitet.

 

In der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde gefordert, das Thema der Lärmbelastung genauer zu untersuchen. Aus diesem Grund wird eine schalltechnische Untersuchung beauftragt, deren Ergebnis jedoch noch nicht vorliegt. Für das gesamte Plangebiet wurde nun vorsorglich der Lärmpegelbereich IV festgesetzt. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Auslegungsbeschluss zu fassen, die genaue Festlegung der erforderlichen Lärmpegelbereiche jedoch erst danach (nach Abschluss der schalltechnischen Untersuchung) vorzunehmen. Die öffentliche Auslegung kann dann mit den angepassten Lärmpegelbereichen stattfinden.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird vom FD Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet, der Umweltbericht wird durch das Büro Zumholz erstellt. Die Mittel stehen im Haushalt bereit.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß Zusammenstellung vom 01.10.2013 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 01.10.2013 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 „Hasweg-Schebbel“ und die Begründung mit dem Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Eine Anpassung der festzulegenden Lärmpegelbereiche erfolgt nach dem Auslegungsbeschluss vor der öffentlichen Auslegung.
  3. Der Entwurf des Planes und die Begründung mit dem Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
  4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.
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Anlagen

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